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Law·2/7/2026Resumen IA
OLG Stuttgart: Soziale Netzwerke müssen Datenverarbeitung auf Drittseiten unterlassen
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Nutzer verlangen können, dass soziale Netzwerke keine personenbezogenen Daten von Drittanbieter-Websites ohne wirksame Einwilligung speichern. Das Gericht bestätigte einen Unterlassungsanspruch und sprach Schadensersatz zu, ließ aber Revision zum BGH zu.
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