
Neues Recht auf Reparatur: Verbraucher und Hersteller vor neuen Regeln
Eine neue EU-Verordnung, ab 31. Juli in Kraft, stärkt das Recht der Verbraucher auf Reparatur defekter Elektrogeräte. Hersteller müssen Reparaturen auch nach der Gewährleistung anbieten und Ersatzteile bereitstellen. Während Umwelt- und Verbraucherschützer dies begrüßen, äußert die Industrie- und Handelskammer Bedenken wegen Mehraufwand und Wettbewerbsverzerrungen.

