
Schleswig-Holstein erlaubt Kompostierung von Leichnamen
Schleswig-Holstein erlaubt als erstes Bundesland die Kompostierung von Leichnamen ("Reerdigung"). Das Verfahren soll umweltfreundlicher sein als eine Feuerbestattung. Der Friedhofszwang bleibt bestehen, die Sargpflicht entfällt.











