
Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge statt Mord nach tödlicher Attacke im Regionalzug
Nach dem Tod von Zugbegleiter Serkan Çalar infolge einer Attacke bei einer Fahrkartenkontrolle hat das Landgericht Zweibrücken die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mordes nicht zugelassen, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Artikel beleuchtet die rechtlichen Unterschiede und den weiteren Verlauf des Strafverfahrens.











