AfD darf vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden
L'essentiel
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden darf.
- Die Berufung der Partei wurde abgelehnt, die Entscheidung ist unanfechtbar.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Berufung der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife.
So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff Remigration so wertete, dass diese Äußerungen zur Remigration das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen.
Klage 2024 abgewiesen
Das Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekannt gegebene Beobachtung abgewiesen. Damals hieß es, das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt. So lägen Äußerungen vor, die auf „einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren“, teilte das Gericht damals unter anderem zur Begründung mit. Und: Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, sagte der Vorsitzende Richter.
Questions ouvertes
- Wann beginnt die Beobachtung?
- Welche Konsequenzen hat die Beobachtung für die AfD?



