Arbeitsministerium will Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abschaffen
L'essentiel
- Das Bundesarbeitsministerium plant, den Acht-Stunden-Tag nicht generell abzuschaffen, sondern Tarifparteien mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen.
- Künftig soll eine wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit vereinbart werden können, jedoch nur unter strengen Auflagen zum Gesundheitsschutz und primär in tarifgebundenen Betrieben.
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Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um Tarifparteien mehr Spielraum bei der Arbeitszeit zu geben. Dies greift eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf.
Berlin. Das Bundesarbeitsministerium will den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der am Donnerstag auch dem Handelsblatt vorlag.
Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken.
Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Für Bereiche ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.
Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.
Questions ouvertes
- Wie werden die besonderen Regeln zum Gesundheitsschutz aussehen?
- Welche Bereiche ohne Tarifvertrag sind betroffen?

