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Bewährungsstrafe für Raser nach tödlichem Unfall in Berlin
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Bewährungsstrafe für Raser nach tödlichem Unfall in Berlin

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Die Welt
Yayıncı
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Rund zwei Jahre nach dem Unfalltod eines 67-jährigen Fußgängers in Berlin-Neukölln durch Raserei ist der Verursacher zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 28-jährigen Angeklagten der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der Unfallflucht schuldig. Zudem erging eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren. Die Tat mache fassungslos, sagte der Vorsitzende Richter. Der Unfall sei bei Einhaltung der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 vermeidbar gewesen.

Der 28-jährige Arbeitslose saß am späten Abend des 26. Juni 2024 am Steuer eines gemieteten PS-starken AMG-Sportcoupés. Mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit sei er auf der Hermannstraße unterwegs gewesen – laut Anklage mit bis zu 98 km/h. An einer Kreuzung sei es zu einem „frontalen und ungebremsten Zusammenstoß“ mit einem von links kommenden Fußgänger gekommen, der die Straße überqueren wollte. Das Opfer sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden. Der 67-Jährige starb noch am Unfallort.

Angeklagter spricht von „Fehlern“

Zunächst hatte der 28-Jährige gehalten, war dann aber in das Auto eines anderen Mannes gestiegen. Etwa eineinhalb Stunden später stellte er sich der Polizei und gab an, der Unfallfahrer zu sein.

Der Angeklagte hatte gestanden. Er habe „Fehler gemacht“ und bereue sein Verhalten, sagte er. Damals sei er auf dem Weg zu seiner schwangeren Freundin gewesen. Auf der Straße sei es zu einer „Kolonnenbildung“ durch türkische Fußballfans gekommen. Er sei rechts vorbeigefahren und habe Gas gegeben. Als er den Fußgänger sah, habe er noch eine „Vollbremsung gemacht“. Nach dem Zusammenstoß sei er „wie im Schockzustand“ gewesen und schließlich in das Auto eines Bekannten gestiegen.

Wie die „BZ“ berichtet, haben mehrere Zeugen hingegen von Raserei, Motorheulen und Aggression durch den Unfallfahrer gesprochen. Einer filmte die Szene nach dem Crash, da kam der Angeklagte auf ihn zu und schrie: „Hör auf zu filmen, du kleiner Bastard!“

Mit der verhängten Strafe folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert, dabei aber keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AFP/dpa/jm

This article was originally published by Die Welt.

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