BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen von Uber-Fahrern
L'essentiel
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt.
- Nach einer Fahrt müssen diese unverzüglich zum Firmensitz zurückkehren, was als Schutzmaßnahme für das Taxigewerbe dient.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt. Nach einer Fahrt müssen diese unverzüglich zum Firmensitz zurückkehren, was als Schutzmaßnahme für das Taxigewerbe dient.



