Bußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin wegen AfD-Werbung
L'essentiel
- Die Bundestagsverwaltung hat ein Bußgeldverfahren gegen das rechtsextreme „Compact“-Magazin eingeleitet.
- Dem Magazin wird vorgeworfen, mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ unerlaubt für die AfD geworben zu haben, obwohl die Partei dies untersagt hatte.
- Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro droht.
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Die Bundestagsverwaltung leitet ein Bußgeldverfahren gegen das als rechtsextrem eingestufte „Compact“-Magazin ein. Dem Magazin wird vorgeworfen, unerlaubt für die AfD geworben zu haben, was einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen könnte.
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Die Bundestagsverwaltung hat gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies sei ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz, erklärte die Verwaltung des Parlaments auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.
Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei das verlangt. Die AfD hatte tatsächlich von dem Magazin schriftlich die Unterlassung der Kampagne verlangt.
Die Bundestagsverwaltung prüft in ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde, ob dies von „Compact“ beachtet wurde. Das Magazin bekommt nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich
Chefredakteur Jürgen Elsässer sagte in einem YouTube-Video, im Raum stehe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er bestritt, dass die Veranstaltungen Werbung für die AfD waren. Man habe nur für „eine Wende im Land“ geworben, die nicht ausschließlich mit der AfD zu tun habe, sondern auch mit anderen Kräften – also sozusagen überparteilich.
Das Magazin habe zudem vor allem für sich selbst geworben. „Das waren ‚Compact‘-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen“, sagte er. Beleg dafür sei unter anderem, dass auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, und nicht nur solche mit AfD-Parteibuch. Es gehe bei dem Verfahren um einen Kampf für die Pressefreiheit, betonte er. Man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Richter hoben Verbot der Zeitung auf
Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen viel beachteten juristischen Erfolg erzielt: Die Zeitschrift durfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Die Richter hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese „nicht prägend“.
Nach damaligen Angaben des Innenministeriums ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
dpa/jho
À surveiller
Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes
Das „Compact“-Magazin wird gegen das Bußgeldverfahren Widerspruch einlegen.
Très probable · En quelques jours
Questions ouvertes
- Wird „Compact“ Widerspruch einlegen?
- Wie wird das Magazin auf das Bußgeldverfahren reagieren?
- Wird die AfD weitere rechtliche Schritte einleiten?

