Erbschaft und Schenkung: BFH urteilt zu Immobilienbewertung
Bundesfinanzhof schränkt Angreifbarkeit von Vergleichswerten ein
L'essentiel
- Der Bundesfinanzhof hat am 11.
- März 2026 entschieden, dass Steuerpflichtige von Gutachterausschüssen ermittelte Vergleichswerte für Immobilien vor Gericht nur eingeschränkt angreifen können.
Résumé généré par IA
Pourquoi c'est important
Bei Erbschaften und Schenkungen stellt das Finanzamt den steuerlichen Wert von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz fest.
Bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien muss das Finanzamt einen steuerlichen Wert feststellen. Anders als bei Bankguthaben oder börsennotierten Wertpapieren lässt sich dieser Wert nicht einfach ablesen. Immobilien werden deshalb nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes anhand von Marktdaten geschätzt.
Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. II R 6/23) hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Steuerpflichtige die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichswerte vor Gericht nur eingeschränkt angreifen können. Aber es gibt einen anderen Weg, die Steuerlast zu senken.
Questions ouvertes
- Welcher andere Weg existiert zur Senkung der Steuerlast?






