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EU-Asylreform: EVP fordert weitere Verschärfungen

L'essentiel

  • Die größte Fraktion im EU-Parlament, die EVP, fordert nach Inkrafttreten der EU-Asylreform weitere Verschärfungen.
  • Sie will Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten an der Grenze zurückweisen und Flüchtlinge schneller abschieben.

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Die EU-Asylreform sollte den jahrelangen Asylstreit befrieden. Die EVP kritisiert, dass sie nicht weit genug geht und fordert weitere Verschärfungen.

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Die EU-Asylreform sollte den jahrelangen Asylstreit befrieden. Doch kaum ist sie in Kraft, gilt sie in Teilen der Union bereits als unzureichend. Wie die „Bild“-Zeitung zuerst berichtete, dringt die größte Fraktion im Europäischen Parlament, die EVP, auf weitere Verschärfungen. Konkret soll es darum gehen, „Asylsuchende aus sicheren Nicht-EU-Staaten wie der Türkei schon an der Grenze zurückzuweisen und Flüchtlinge deutlich schneller rückzuführen, sobald es die Lage in der Heimat zulässt“.

CDU und CSU gehören der EVP an. Rückendeckung für den Vorstoß kommt aus der Unionsfraktion im Bundestag. „Was wir komplett unterbinden müssen, ist die derzeitige Wohlstandszuwanderung ins Asylsystem“, sagte der Innenpolitiker Detlef Seif (CDU) der „Bild“. Übergeordnetes Ziel sei „ein klares, gerechtes und nicht überforderndes Asylsystem, das die Zeit der Naivität beendet“. Seif ist der Beauftragte seiner Fraktion für die „Europäische Asyl- und Migrationswende“.

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Überraschend ist der EVP-Vorstoß nur auf den ersten Blick. Denn CDU und CSU halten die EU-Asylreform zwar für einen Fortschritt, aber nicht für ausreichend. Schon länger dringen prominente Politiker intern und öffentlich auf schärfere Regeln, als sie der mühsam ausgehandelte Kompromiss vorsieht. Nun wächst in Teilen der Union die Sorge, die Europäische Union könnte sich auf dem Erreichten ausruhen – statt die aus ihrer Sicht notwendigen weiteren Verschärfungen anzugehen.

Mit Bezug auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem sagt Seif WELT: „Das neue GEAS beinhaltet wichtige Maßnahmen, die ich vor anderthalb Jahren nicht für möglich gehalten hätte. Wir haben aber noch keinen Mechanismus, der sicherstellt, dass es nicht wieder zu Überlastungssituationen kommt – wenn viele Menschen in die EU kommen und Asyl beantragen.“

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Deutlich wird auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU). „Europa gestattet sich einen Flüchtlingsschutz, der weit über das Völkerrecht, die Genfer Flüchtlingskonvention und unser Grundgesetz hinausgeht“, sagt Krings WELT. „Es ist ein Gebot der Vernunft, dass wir unser Asylsystem so schnell wie möglich wieder auf den internationalen Standard zurückbringen.“ Die Initiative der EVP, den sogenannten subsidiären Schutz abzuschaffen und Zurückweisungen bei sicheren Drittstaaten zu ermöglichen, sei „völlig richtig“.

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Zwei Verschärfungen schlägt die EVP konkret vor. Zum einen soll die Europäische Kommission eine Abschaffung des subsidiären Schutzstatus prüfen, von dem vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge wie zuletzt aus Syrien profitierten. Diese besondere Schutzform geht über die Genfer Flüchtlingskonvention und das deutsche Asylrecht hinaus. Er wurde erst Anfang der 2000er-Jahre auf europäischer Ebene für Personen geschaffen, denen zwar keine individuelle Verfolgung, aber ein „ernsthafter Schaden“ durch Rückkehr ins Herkunftsland droht.

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Zum anderen wird die Kommission aufgefordert, legislative Maßnahmen zu prüfen, die den EU-Staaten das Recht einräumen, Migranten ohne Asylverfahren an der Außengrenze zurückzuweisen, wenn sie „instrumentalisiert“ werden oder aus Staaten einreisen, die als „sicher“ eingestuft werden. Das ist im Moment vor allem an der Grenze zu Belarus, aber auch zur Türkei relevant. Belarus gilt als Staat, der Migranten gezielt nach Europa schleust, sie also „instrumentalisiert“. Die Türkei hingegen wird zumindest von einigen Staaten als „sicher“ eingestuft, etwa Griechenland.

„Wir haben den subsidiären Schutz in migrationspolitisch einfacheren Zeiten eingeführt, als deutlich weniger Asylbewerber nach Europa kamen“, sagt Krings. „In die heutige Situation passt dieser Sonderstatus nicht mehr.“ Fast 400.000 subsidiär Schutzberechtigte lebten allein in Deutschland, viele davon aus Syrien – „mit allen bekannten Auswirkungen auf Sozialleistungen, Einbürgerungen, staatlich finanziertem Familiennachzug“. Man sehe zudem, „dass ein temporärer Schutz nicht automatisch beendet wird, auch wenn der Schutzgrund entfallen ist“. Es stehe der EU frei, den subsidiären Schutz ersatzlos zu streichen.

Im Wahlprogramm gingen CDU und CSU deutlich weiter

Das Bundesinnenministerium hält sich auf Anfrage bedeckt; man kommentiere Beschlüsse von Parteien nicht, sagte eine Sprecherin. Zugleich ist es kein Geheimnis, dass die CSU-Landesgruppe im Bundestag, deren Vorsitzender Alexander Dobrindt vor seinem Innenministeramt war, weiterreichende Verschärfungen schon länger fordert. Vor der Bundestagswahl 2025 sprach sie sich dafür aus, den subsidiären Schutz komplett abzuschaffen. Es sei nicht vermittelbar, „warum es einen solchen Schutzstatus braucht“, hieß es in einem entsprechenden Papier. Man wolle darauf hinwirken, zum „ursprünglichen Geist der Genfer Flüchtlingskonvention zurückzukehren“.

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Im Wahlprogramm gingen CDU und CSU sogar noch darüber hinaus: Asylverfahren in der EU sollte es demnach gar nicht mehr geben. „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen“, beschloss die Union damals. Im Falle eines positiven Ausgangs sollten Betroffene nicht etwa einreisen, sondern im sicheren Drittstaat verbleiben. „Mit einem solchen Modell zerschlägt Europa das menschenverachtende Geschäft der Schlepper und Schleuser.“ Dazu kam es zunächst nicht: Als Innenminister trug Dobrindt die bereits weit verhandelte EU-Asylreform mit, auch wenn er sie um Verschärfungen ergänzte.

Seit Juni 2026 muss ein Teil der Antragsteller das Asylverfahren direkt an den Außengrenzen der EU durchlaufen – mit dem Ziel, sie von dort direkt zurückzuführen, sollte das Asylverfahren negativ ausgehen. Dobrindt plant außerdem „Return Hubs“ in Staaten außerhalb der EU, in die Migranten gebracht werden sollen, die einen negativen Asylbescheid erhalten haben.

Am bisherigen Prinzip, dass grundsätzlich jeder Migrant ein Asylverfahren durchlaufen können soll, wurde nicht gerüttelt. Allerdings haben mehrere Innenminister bereits Offenheit für Rechtsverschärfungen signalisiert.

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„Die Kommission sagte schon vor 18 Monaten, dass Zurückweisungen ohne Asylprüfung denkbar sind, wenn Migranten ‚instrumentalisiert‘ werden und sich die betroffenen Mitgliedstaaten auf eine entsprechende Ausnahmeklausel berufen“, sagt der Konstanzer Asylrechtsexperte Daniel Thym WELT. Allerdings seien dazu aktuell mehrere Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig.

„Bestätigt der EGMR, dass die Menschenrechte Zurückweisungen im Fall einer Instrumentalisierung zulassen, hätte das Folgen für die Gesetzgebung“, so Thym. „Offen ist allerdings, wer festlegt, ob eine Instrumentalisierung vorliegt. Sollen die einzelnen Mitgliedstaaten das selbst entscheiden? Italien hat bereits angedeutet, eine Instrumentalisierung liege auch dann vor, wenn NGOs Migranten nach Europa bringen.“

Menschen ohne Asylprüfung in sichere Drittstaaten zurückzuschicken, sei nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hingegen nicht zulässig. Vor einer Zurückweisung müsse zumindest ein kurzes Prüfverfahren stattfinden, so Thym. „Sollte tatsächlich gewollt sein, dass Personen ohne jede Prüfung in sichere Drittstaaten zurückgeschickt werden können, wäre dafür eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch ein Zusatzprotokoll erforderlich.“

Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.

À surveiller

Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes

  • Prüfung der Abschaffung des subsidiären Schutzstatus durch die Europäische Kommission.

    Probable · En quelques mois

  • Prüfung legislativer Maßnahmen für Zurückweisungen an Außengrenzen bei sicheren Drittstaaten.

    Probable · En quelques mois

Questions ouvertes

  • Wer entscheidet über 'Instrumentalisierung' von Migranten?
  • Wie werden die Menschenrechte bei Zurückweisungen gewahrt?
  • Ist eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention nötig?

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This article was originally published by Die Welt.

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