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EuGH: Widerrufsrecht bei Streaming-Diensten trotz sofortiger Nutzung
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EuGH: Widerrufsrecht bei Streaming-Diensten trotz sofortiger Nutzung

L'essentiel

  • Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streaming-Diensten ein Widerrufsrecht haben, auch wenn sie sofortigen Zugriff wünschen.
  • Dies gilt, da Streaming als "digitale Dienstleistung" und nicht als "digitaler Inhalt" eingestuft wird, was den Ausschluss des Widerrufsrechts verhindert.
  • Das Urteil betrifft auch Deutschland.

Résumé généré par IA

Pourquoi c'est important

Ein österreichischer Verbraucherverein klagte gegen Sky wegen des Ausschlusses des Widerrufsrechts bei sofortiger Nutzung von Streaming-Angeboten. Das EuGH wurde um Klärung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gebeten.

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Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als »digitalen Inhalt« ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird. Das gilt dem Unternehmen zufolge übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland. Das mit dem Fall befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt.

Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebend

Dank der Vorschrift können Anbieter etwa Kinofilme zum digitalen Verleih anbieten, ohne dass die Käuferinnen und Käufer nach Nutzung ihr Geld zurückfordern, nachdem sie den Film bereits gesehen haben. Doch bei dem Streamingdienst von Sky handelt es sich nach Auffassung des Gerichtshofs um eine andere Produktkategorie, nämlich eine »digitale Dienstleistung«. Die sei insbesondere der Fall, wenn der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und Kunden angepasst werde. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts sei hier nicht möglich.

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil. »Verbraucherinnen und Verbraucher müssen digitale Dienste auch dann testen können, wenn diese sofort online verfügbar sind und auf langfristige Abonnements angelegt sind«, sagte Rechts- und Handelsexperte des Verbands, Felix Methman.

Zwar bezieht sich das EuGH-Urteil auf den österreichischen Fall, den die dortigen Gerichte noch endgültig entscheiden müssen. Laut Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover sind die deutschen und österreichischen Regeln beim Widerrufsrecht aber vergleichbar, sodass die Vorgaben auch hierzulande relevant seien. Er erklärt, dass für Streaminganbieter das Bedürfnis bestehe, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn sie bisher Widerrufsrechte ausgeschlossen haben.

À surveiller

Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes

  • Streaming-Anbieter werden ihre AGB anpassen.

    Très probable · En quelques mois

Questions ouvertes

  • Wie werden Gerichte die Entscheidung umsetzen?
  • Welche konkreten AGB-Änderungen sind nötig?

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This article was originally published by Spiegel Netzwelt.

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