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Gestrandeter Buckelwal verendet vier bis fünf Tage nach Freilassung
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FAZ12/06/2026Environment3 min de lectureGermany

Gestrandeter Buckelwal verendet vier bis fünf Tage nach Freilassung

L'essentiel

  • Ein Buckelwal, der an der deutschen Ostseeküste gestrandet war, verendete vier bis fünf Tage nach seiner Freilassung in die Nordsee.
  • Umweltminister Backhaus verteidigte den Rettungsversuch, obwohl Wissenschaftler davon abgeraten hatten.

Résumé généré par IA

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Der Buckelwal, der an der deutschen Ostseeküste gestrandet war, ist vier bis fünf Tage nach seiner „Freilassung“ verendet. Das gab Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin bekannt. Demnach brach das Signal des Senders, der an dem Tier angebracht worden war, zwischen dem 6. und 7. Mai ab. Danach sei das Tier wohl verendet und gedriftet, so Backhaus. Der Wal sei also „nicht unmittelbar“ nach seiner „Freilassung“ verendet, sondern habe gelebt und sei getaucht. Er habe 215 Kilometer Distanz „überwunden“.

Damit seien viele Vorwürfe der vergangenen Wochen gegen die „Rettungsmaßnahme“ „widerlegt“, so Backhaus. Allerdings hatten Wissenschaftler aus ethischen Gründen von einem Transport des Tieres abgeraten und davor gewarnt, dass das Tier danach ohnehin bald sterben würde. Dass der Buckelwal nun noch vier Tage lebte, steht nicht im Widerspruch dazu. Backhaus sagte nun, der Rettungsversuch habe „letztlich nicht dazu geführt, dass das Tier überlebt hat. Das bedauere ich sehr“. Doch zeigten die Daten, „dass der Wal deutlich länger überlebt hat als vielfach angenommen“.

Backhaus hatte den „Rettungsversuch“ einer Privatinitiative entgegen wissenschaftlichem Rat geduldet. Der Wal war damals aus der Bucht von Wismar mit einer Barge bis in die Nordsee verfrachtet und offenbar mit einem Seil aus der Barge gezogen worden. Wie lange er danach noch lebte, war bisher unklar gewesen. Backhaus teilte nun mit, der Tracker habe Daten vom 2. bis zum 7. Mai geliefert. Wobei demnach unklar ist, ob das Tier am 7. Mai noch lebte, da die Position des Trackers sich da kaum noch veränderte und tote Wale zunächst an der Oberfläche schwimmen.

Einer Karte zufolge, die das Landesumweltministerium teilte, bewegte sich der Wal nach seiner „Freilassung“ rasch wieder in Richtung Ostsee; unklar ist, inwiefern er dabei eventuell von der Strömung getrieben wurde.

Backhaus: Rettungsversuch war „rechtlich und fachlich vertretbar“

Meeresbiologen hatten den Rettungsversuch wiederholt als Tierquälerei bezeichnet und davor gewarnt, dass das kranke und geschwächte Tier dadurch zusätzlich leiden würde. Auch warnten sie, dass das Tier ohnehin unmittelbar nach seiner „Freilassung“ verenden würde. Backhaus trat am Freitag der Kritik entgegen. Der Rettungsversuch sei aus Sicht seines Ministeriums „rechtlich und fachlich vertretbar“ gewesen. Es sei „erfolgreich gewesen“, den Wal in die Nordsee zu bringen. Er selbst habe „keine sprunghaften Entscheidungen“ getroffen und keine Wissenschaftskritik geübt. Grundsätzlich gelte: Wer nichts versuche, der mache auch keine Fehler.

Man könne die Entscheidung zur Rettung kritisieren, so Backhaus. Aber es gebe keine belastbaren Hinweise darauf, dass der Transport und die Freilassung des Tieres unmittelbar zu seinem Tod beigetragen hätten. Es habe beim Transport des Wals „keine Verletzungen“ gegeben, so Backhaus. Die Obduktion habe „keine Hinweise auf Gewaltanwendung“ ergeben. An „Selbstkritischem“ gab er an, Deutschland sei nicht auf eine Strandung derartiger Tiere vorbereitet, hier gebe es viel Nachholbedarf.

Von der Initiative wie auch von Backhaus’ Umweltministerium hatte es nach der „Freilassung“ teils widersprüchliche Angaben zum Sender und zum Wal gegeben. So hatte Karin Walter-Mommert, eine Geldgeberin der privaten Initiative, zunächst gesagt, der Sender liefere „Vitaldaten“. Das wäre vergleichbar etwa mit einer Fitnessuhr. Allerdings gibt es keine Sender, die an Walen angebracht werden können und derlei Daten liefern.

Der Kadaver des Buckelwals, den die Aktivisten und auch Backhaus wechselnd als „Timmy“ oder auch „Hope“ bezeichnet hatten, war zwölf Tage nach seiner „Freilassung“ am Strand der dänischen Insel Anholt angetrieben worden.

Die dänischen Behörden hatten den Tracker dann an das Landesumweltministerium in Schwerin gegeben. Doch dieses hatte die Daten des Trackers zunächst nicht ausgewertet. Zur Begründung verwies das Ministerium damals darauf, dass das Gerät Eigentum der „Rettungsinitiative“ sei und diese es auswerten werde. Wissenschaftler hatten das scharf kritisiert. Sie bezweifelten, dass die Initiative ein Interesse daran habe, das Scheitern der eigenen Rettungsbemühungen offenzulegen. Backhaus’ Angaben zufolge hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie nun die Trackerdaten ausgelesen.

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This article was originally published by FAZ.

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