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Hamburgs Senat will Verfassungsschutz vor Einstellungen abfragen
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Die Welt15.06.2026Politique4 dk okumaGermany

Hamburgs Senat will Verfassungsschutz vor Einstellungen abfragen

L'essentiel

  • Hamburgs Senat plant eine verpflichtende Abfrage beim Verfassungsschutz vor Einstellungen im öffentlichen Dienst.
  • Ziel ist es, Extremismus entgegenzuwirken, doch Kritiker sehen darin einen Generalverdacht und einen Angriff auf Grundrechte.

Résumé généré par IA

Pourquoi c'est important

Der Hamburger Senat plant eine verpflichtende Abfrage beim Verfassungsschutz vor Einstellungen im öffentlichen Dienst, um Extremismus entgegenzuwirken. Die Abstimmung in der Bürgerschaft steht bevor.

Taille de police

Der Hamburger Senat will künftig genauer wissen, wen er einstellt. Seit Anfang 2025 wird darüber diskutiert, im Oktober legte Rot‑Grün den Gesetzentwurf vor – am Mittwoch steht die Abstimmung in der Bürgerschaft an. Im Kern geht es um eine „Regelanfrage“ genannte verpflichtende Abfrage beim Verfassungsschutz. Behörden sollen vor Einstellungen, Verbeamtungen oder bestimmten Karriereschritten prüfen lassen, ob es Erkenntnisse zu rechts- und linksextremistischen, zu islamistischen oder sonstigen verfassungsfeindlichen Gesinnungen von Bewerbern gibt.

Einen Tag davor ist eine Demonstration angekündigt. Gewerkschaften und Initiativen rufen dazu auf, am Dienstag vom Ballindamm zum Verfassungsschutz zu ziehen. Andrea Krieger vom „Bündnis gegen Berufsverbote“ sagt, die Regelanfrage sei „kein neutraler Verwaltungsakt“, sondern „Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst“. Sie „stelle alle Bewerber unter Generalverdacht“ und sende „ein fatales Signal an alle, die sich gesellschaftlich engagieren“.

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Für die Regierungsfraktionen, die die Gesetzesänderung Anfang 2025 angestoßen haben, ist die geplante Regelanfrage eine Konsequenz aus aktuellen Entwicklungen. „Wer unsere freiheitlich‑demokratische Grundordnung aktiv bekämpft, darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“, sagt SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher. Es sei „nicht vermittelbar“, auf vorhandene Informationen zu verzichten. Gleichzeitig betont er: „Die Entscheidung trifft immer die Dienststelle, nicht der Verfassungsschutz.“ Aus der Abfrage beim Verfassungsschutz folgt nämlich nur die Herausgabe möglicher Erkenntnisse über einen bereits ausgesuchten Bewerber. Eine Empfehlung soll das Landesamt bewusst nicht abgeben.

Auch die Grünen verweisen auf eine veränderte Lage. „Wir leben in Zeiten, in denen die Feinde der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung immer größeren Zulauf bekommen“, sagt Fraktionschefin Sina Imhof. Die Regelanfrage solle „mögliche Gefahren vor der Einstellung ausschließen“. Sie sei zudem eine Praxis, „die sich seit vielen Jahren beispielsweise bei Einstellungen im Polizeidienst bewährt hat“.

À surveiller

Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes

  • Die Bürgerschaft stimmt dem Gesetzentwurf zu.

    Probable · En quelques jours

  • Es kommt zu weiteren Protesten und rechtlichen Anfechtungen.

    Possible · En quelques semaines

Questions ouvertes

  • Wie wird die Abfrage konkret umgesetzt?
  • Welche Kriterien legt der Verfassungsschutz an?
  • Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

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This article was originally published by Die Welt.

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