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Mann wegen Volksverhetzung zu Bewährung verurteilt
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FAZ01.06.2026Law1 dk okumaGermany

Mann wegen Volksverhetzung zu Bewährung verurteilt

L'essentiel

  • Ein 60-jähriger Mann wurde in Flensburg wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
  • Er hatte ein Plakat mit der Aufschrift „JUDEN haben hier Hausverbot!!!“ angebracht.
  • Das Gericht wies seine Begründung, er habe nur bestimmte Jüdinnen und Juden gemeint, zurück.

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Pourquoi c'est important

Ein 60-jähriger Mann wurde wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er ein Plakat mit der Aufschrift „JUDEN haben hier Hausverbot!!!“ an seinem Geschäft angebracht hatte. Er berief sich auf das Vorgehen Israels im Gazastreifen, was das Gericht jedoch nicht gelten ließ.

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Wegen Volksverhetzung ist ein 60 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Flensburg zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann als Bewährungsauflage 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Urteil erfolgte am Montag, dem Tag der Prozesseröffnung.

Der Angeklagte hatte im September 2025 an das Schaufenster seines Geschäfts in Flensburg für etwa vier Stunden ein Plakat angebracht, auf dem stand: „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches (sic.), auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen.“ Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

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Angeklagter begründete Tat mit Vorgehen Israels im Gazastreifen

Damit habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde der Personen angegriffen, heißt es in der Urteilsbegründung. Laut der Richterin kann sich der Angeklagte nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, da diese ihre Grenze hat, wo andere Rechte verletzt werden. Die Aussage des Plakats ruft aus Sicht des Gerichts bewusst Assoziationen an die Boykotthetze gegen jüdische Geschäftsinhaber in der Zeit des Nationalsozialismus hervor.

Den Angaben des Gerichts zufolge wandte der Mann ein, er habe nur solche Jüdinnen und Juden gemeint, die die Angriffe der israelischen Regierung auf den Gazastreifen guthießen. Doch das ließ das Gericht nicht gelten, „da das ausgehängte Plakat dazu gerade nicht differenziert“ habe.

Der Angeklagte äußerte sich laut Gericht am Montag über seinen Verteidiger. Demnach bedauerte er es, das Plakat aufgehängt zu haben. Er habe weder die Gefühle der jüdischen Gemeinde in Flensburg noch andernorts verletzen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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