Mordprozess Fabian: Großvater macht von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow sagt der Großvater der Angeklagten doch nicht aus.
L'essentiel
- Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow wird der Großvater der Angeklagten in dieser Woche nicht aussagen.
- Er macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
- Der Prozess wird nach einer Pause fortgesetzt.
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Pourquoi c'est important
Der achtjährige Fabian wurde am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl erstochen und verbrannt. Eine 30-jährige Frau ist wegen Mordes angeklagt.
Entgegen vorheriger Planungen wird im Mordprozess im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow diese Woche nicht der Großvater der Angeklagten aussagen. Der ursprünglich für Freitag geladene Mann mache von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, teilte das Landgericht Rostock auf Anfrage mit.
Der Mammutprozess zum Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow wird seit Donnerstag nach einer vierwöchigen Pause fortgesetzt. Für Donnerstag sind mehrere Zeugen geladen. So soll unter anderem die Schwester der wegen Mordes angeklagten Frau aussagen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30 Jahre alten Angeklagten vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Das Motiv soll demnach mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende zusammenhängen. Donnerstag ist der mittlerweile 20. Prozesstag.
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