Novelle des Straßenverkehrsgesetzes: Was sich ab Juli ändert
L'essentiel
- Ab Juli 2026 treten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz in Kraft.
- Der Handel mit Punkten wird mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld bestraft.
- Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wird auf sechs Monate verlängert, und Scancars zur Parkraumüberwachung werden eingeführt.
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Pourquoi c'est important
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, die mehrere Änderungen für Autofahrer und Führerscheininhaber mit sich bringt.
Ab Juli greift eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes mit spürbaren Folgen: Der Handel mit Punkten wird drastisch bestraft und Bußgeldverfahren auf sechs Monate verlängert.
München. Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die für Autofahrer und Führerscheininhaber mehrere Änderungen mit sich bringt. Darauf weist der ADAC hin.
Eine wesentliche Neuerung betrifft den bislang praktizierten Punktehandel. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden oder entsprechende Dienstleistungen angeboten beziehungsweise vermittelt werden. Der Gesetzgeber will damit ein Geschäftsmodell unterbinden, bei dem gegen Bezahlung fremde Personen die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen.
Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Mit Kameratechnik ausgestattete Fahrzeuge können Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Dadurch soll die Parkraumüberwachung effizienter werden und mit geringerem Personalaufwand auskommen.
Außerdem verlängert sich die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von bislang drei auf künftig sechs Monate. Behörden erhalten damit deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ein Bußgeldkredit nach einem Blitzerverstoß künftig auch deutlich später als nach drei Monaten zugestellt werden kann.
Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt weiterhin gültig. Künftig soll die Fahrerlaubnis alternativ oder ergänzend per Smartphone-App nachgewiesen werden können. Allerdings müssen in den kommenden Monaten erst noch die technischen Voraussetzungen für diese Option geschaffen werden.
Questions ouvertes
- Wann genau werden die technischen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein geschaffen?
- Wie wird die Einhaltung der neuen Punktehandelsregelung kontrolliert?


