Pflegeversicherung soll durch Reform fitter werden
L'essentiel
- Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Effizienzsteigerung der Pflegeversicherung vorgelegt.
- Geplant sind Minderausgaben durch Leistungskürzungen und Mehreinnahmen durch Beitragsanpassungen, um Defizite bis 2030 auszugleichen.
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Die soziale Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, bestehend seit 1995, steht vor erheblichen Finanzierungs- und Strukturproblemen. Ein drohendes Defizit von 7,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr und weiter steigende Defizite bis 2030 erfordern Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und besseren Prävention von Pflegebedürftigkeit.
Die Pflegeversicherung in Deutschland soll fitter werden, indem sie abspeckt und ihre Kräfte besser einsetzt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das seit 1995 bestehende System effizienter zu gestalten und der Pflegebedürftigkeit besser als bisher vorzubeugen. Damit will sie Finanzierungs- und Strukturprobleme der Pflegeversicherung gleichzeitig lösen. Der Entwurf, der jetzt an alle Ministerien zur Ressortabstimmung gegangen ist, liegt der F.A.Z. zusammen mit erläuternden Unterlagen vor.
Ein wirkungsvoller Mitteleinsatz ist nach Einschätzung des Ministeriums dringend nötig, weil der sozialen Pflegeversicherung (SPV) schon im kommenden Jahr ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro drohe. Das wären mehr als ein Zehntel ihrer Ausgaben. In den Folgejahren bis 2030 betragen die erwarteten Defizite 15,4 Milliarden, 16,9 Milliarden und 17,4 Milliarden Euro.
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Das Ministerium setzt den Finanzbedarf mit zwischen 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 20,9 Milliarden im Jahr 2030 noch höher an, weil es in den vergangenen Jahren eine strukturelle Unterfinanzierung gegeben habe. Dieser Minderdeckung stellt Warken eine Finanzwirkung ihres Gesetzentwurfs von knapp 11,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 bis zu 20,3 Milliarden Euro 2030 entgegen. Damit ließen die Finanzlücken sich gemäß der Planung annähernd stopfen.
Minderausgaben und Mehreinnahmen
Die Finanzwirkung beruht aus Minderausgaben und Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Der wichtigste Sparbeitrag mit allein vier Milliarden Euro im Jahr 2028 besteht darin, dass der Kostenanstieg der Pflegeleistungen von dann an weniger sprunghaft und in kleineren Schritten passieren soll als bisher.
Die nächst wichtigste Einsparung mit zwei Milliarden bis 2,7 Milliarden Euro im Jahr ist, dass die Verweilstufen für Leistungszuschläge in den Heimen um sechs Monate verlängert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Kassen die pflegebedingten Eigenanteile der Bewohner nicht schon nach drei Heimjahren mit 75 Prozent bezuschussen, sondern erst nach viereinhalb.
Auch sollen die Pflegekassen künftig nur noch 70 statt 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen übernehmen. Anders als von den Versicherungen gefordert, springt aber der Bund für diese „versicherungsfremde Leistung“ nicht in die Bresche. Die Entlastung für die Kassen wegen geringer Rentenbeiträge beträgt zunächst 1,8 Milliarden und später 2,1 Milliarden Euro im Jahr.
Zunächst 1,3 Milliarden und in den Folgejahren 2,5 Milliarden bis 4,2 Milliarden Euro sollen die Kassen dadurch weniger ausgeben, dass es von 2027 an schwieriger wird, überhaupt einen der fünf Pflegegrade zu bekommen oder höhergestuft zu werden. Damit setzt Warken Empfehlungen von Pflegewissenschaftlern um, die dazu schon seit Jahren raten.
Entlastungsbudget statt Pflegegeld
Statt des Pflegegelds will die Ministerin ein neues Entlastungsbudget einführen. Für neue Pflegefälle der Grade zwei und drei wird dieses in den ersten drei Monaten aber nur hälftig ausgezahlt. Das spart zwischen 900 Millionen und 1,1 Milliarden Euro.
Für Personen mit Pflegegrad eins, die zuhause leben, entfällt nach dem Entwurf der Leistungsbetrag von 131 Euro im Monat. Dieser konnte bisher auch für Haus- oder Gartenarbeiten eingesetzt werden.
Die Hälfte des frei werdenden Gelds von 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro verbleibt bei den Kassen. Mit dem Rest wird ein neues Instrument für die häusliche Betreuung namens Pflegebegleitung finanziert. Es soll die Prävention stärken und die Bedürftigen sowie ihre „An- und Zugehörigen“ dabei unterstützen, die Selbständigkeit der zu pflegenden Person so lange wie möglich zu erhalten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) muss nach Warkens Plan nicht mehr Geld für die Pflege ausgeben. Er hat aber zugestimmt, bestehende Bundesdarlehen an die Pflegeversicherung zu verlängern. Das kommt den Kassen von 2028 an zunächst mit 500 Millionen und dann mit 740 Millionen Euro im Jahr zugute. Kleinere Sparposten, darunter geringere Verwaltungskosten, tragen noch einmal 350 bis 450 Millionen Euro im Jahr zur Kassensanierung bei.
Auch die Einnahmen sollen steigen
Warken setzt aber nicht nur den Rotstift an, sondern plant auch mit höheren Einnahmen. Im ersten Jahr der Reform, 2027, kommen auf diese Weise 3,9 Milliarden Euro zusammen. Für 2030 wird mit fast 4,6 Milliarden Euro gerechnet.
Am meisten Geld spült die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende um vermutlich 300 Euro im Monat oder 3600 Euro im Jahr in die Pflegekassen. Derzeit beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5812,50 Euro. Auf Bruttolöhne bis zu dieser Höhe wird der Pflegebeitrag erhoben. Die Erhöhung der Grenze soll gemäß den Berechnungen 1,6 Milliarden bis 1,8 Milliarden Euro frisches Geld einbringen.
Erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat anfallen. Zu entrichten sind die Abgaben ausschließlich von den Arbeitgebern. Sie müssten dafür künftig 1,2 Milliarden Euro im Jahr aufbringen.
Kinderlose Pflegeversicherte müssen nach Warkens Plänen künftig noch stärker in die Tasche greifen. Ihr Zuschlag auf den allgemeinen Satz von 3,6 Prozent soll von 0,6 auf 0,7 Punkte steigen. Den Zuwachs trägt das Kassenmitglied allein, der Arbeitgeber wird verschont. Die Pflegekassen erhoffen sich davon in jedem Jahr Zusatzeinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro.
Von 2028 an wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten eingeschränkt. Sie soll dann nur noch für Rentner, für Personen mit behinderten Kindern oder Kindern bis zu sieben Jahren oder für pflegende Angehörige gelten. Für alle anderen Lebenspartner muss der Hauptversicherte nach dem Entwurf einen Beitragszuschlag von 0,52 Punkten aufbringen. Als Elternteil mit einem Kind zahlte er somit künftig 4,12 statt 3,6 Prozent bis zur (neuen) Bemessungsgrenze.
À surveiller
Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes
Die Finanzlücken der Pflegeversicherung werden durch den Gesetzentwurf annähernd geschlossen.
Très probable · Moyen terme
Es kommt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Pflegeversicherung.
Possible · Long terme
Die Reform führt zu einer spürbaren Entlastung der Pflegekassen und einer Stabilisierung des Systems.
Probable · Moyen terme
Questions ouvertes
- Wie genau werden die neuen Pflegegrade definiert und die Hürden für die Einstufung gesetzt?
- Welche konkreten Kriterien gelten für die 'Pflegebegleitung' und wie wird deren Wirksamkeit gemessen?
- Wie wirkt sich die Umstellung auf das Entlastungsbudget auf die tatsächliche Versorgung der Pflegebedürftigen aus?
- Welche Auswirkungen hat die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten auf betroffene Familien?



