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Rentenkommission: Kapitalrente und höheres Renteneintrittsalter stoßen auf Widerstand
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Handelsblatt22.06.2026Politique5 dk okumaGermany

Rentenkommission: Kapitalrente und höheres Renteneintrittsalter stoßen auf Widerstand

L'essentiel

  • Die Rentenkommission schlägt eine Kapitalrente und ein höheres Renteneintrittsalter vor.
  • Gewerkschaften und Arbeitgeber kritisieren die Kapitalrente, während das Renteneintrittsalter von 63 auf 64 Jahre steigen soll.

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Die Rentenkommission hat Empfehlungen zur Sicherung des Rentenniveaus und zur Anpassung des Renteneintrittsalters vorgelegt. Diese stoßen auf Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern.

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Berlin. Die Empfehlungen der Rentenkommission stoßen teils auf großen Widerstand. Nach der Gewerkschaftsseite erhoben auch die Arbeitgeber grundsätzliche Einwände gegen den Vorschlag einer Kapitalrente - allerdings aus völlig unterschiedlichen Gründen. Damit steht ein zentraler Aspekt des Konzepts im Kreuzfeuer, bevor das Konzept an diesem Dienstag überhaupt offiziell vorgestellt wird.

Einige Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der von der Regierung eingesetzten Kommission sind schon seit dem Wochenende bekannt. Dazu zählt die Kapitalrente, die das Rentenniveau langfristig sichern soll. Gemeint ist, dass die Rentenbeiträge erhöht und teilweise am Aktienmarkt angelegt werden. Konkret geht es um zwei Prozent vom Bruttolohn nur für diesen Zweck. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich bereits kritisch geäußert, weil auch Menschen in der Nähe des Rentenalters verpflichtend für die Kapitalrente zahlen müssten, ohne viel davon zu haben. Verdi-Chef Frank Werneke sprach von einem „fragwürdigen Konstrukt“.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte den Vorschlag ebenfalls, aber mit anderer Begründung: „Mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung ist grundsätzlich sinnvoll, aber nicht durch Zwang und nicht durch den Staat, sondern freiwillig privat und betrieblich.“ Er sprach von einer möglichen Belastung von mehr als 40 Milliarden Euro pro Jahr für Unternehmen und Beschäftigte.

Der 76 Seiten starke Bericht der Kommission, der der Deutschen Presse-Agentur in vorläufiger Fassung vorliegt, umfasst einige wichtige Details, die bisher weniger diskutiert wurden. Darunter ist der Vorschlag, dass man künftig grundsätzlich erst ab 64 Jahren gesetzliche Rente beziehen soll.

Bisher nutzen Hunderttausende die Option, nach 35 Berufsjahren mit 63 mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen“, heißt es im Bericht. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.

Bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission Änderungen, um Menschen länger im Job zu halten: Die Altersgrenze soll von 55 auf 58 Jahre angehoben und das Blockmodell abgeschafft werden. Das sieht bisher vor: Man arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, bekommt aber nur einen Teil des Gehalts. In der zweiten Hälfte läuft es in gleicher Höhe weiter, ohne dass man arbeiten muss. Das soll es nicht mehr geben. Zudem sollen Langzeitarbeitslose nicht mehr verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen.

Grundsätzlich soll es nach Empfehlung der Kommission beim einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter bleiben. Andere Einkunftsarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sollen nicht für Beiträge herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze soll auch weiter jährlich gemäß der Lohnentwicklung angepasst werden. Bis zu der Grenze werden auf das Gehalt Rentenbeiträge fällig. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen.

Das gesetzliche Rentenalter steigt heute bis 2031 auf 67 Jahre. Nach den Empfehlungen der Kommission soll es danach an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Auf Grundlage aktueller Prognosen könnte das Rentenalter dann je Jahrzehnt um ein halbes Jahr weiter hochgehen. Das heißt, ab 2041 wären es 67,5 Jahre und so weiter. Für ein heute vierjähriges Kind könnte demnach sogar die „Rente ab 70“ kommen.

Künftig sollen nach Empfehlung der Kommission auch Selbstständige in die gesetzliche Rente einzahlen, wenn sie nicht schon etwa berufsständisch abgesichert sind. Das soll ab einem bestimmten Stichtag verpflichtend sein. Wer schon heute selbstständig ist, soll ebenfalls einbezogen werden, kann sich aber mit einem Opt-Out dagegen entscheiden.

Laut Kommission sollen auch Politikerinnen und Politiker in die Rentenkasse einzahlen müssen, also Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen. Eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rente soll es so bald nicht geben. Doch soll das Pensionsniveau abgeschmolzen werden. Rückstellungen für Pensionen sollen verpflichtend und weniger Beschäftigte Beamte werden.

Bis 2031 ist ein Rentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der „Nachhaltigkeitsfaktor“ wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.

Schon ohne Reform gibt es eine Prognose, dass der Beitragssatz 2028 von heute 18,6 sprunghaft auf 19,9 Prozent ansteigt. Daran wird sich nach Angaben aus der Kommission auch mit den Neuerungen nichts ändern. Zusätzlich kämen die paritätischen Pflichtbeiträge für die Kapitalsäule von letztlich 2 Prozent.

À surveiller

Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes

  • Das Renteneintrittsalter wird schrittweise weiter angehoben.

    Probable · En quelques années

  • Die Kapitalrente wird nur teilweise oder modifiziert umgesetzt.

    Possible · En quelques mois

Questions ouvertes

  • Wie wird die Kapitalrente konkret ausgestaltet?
  • Welche Übergangsregelungen gibt es für bestehende Rentner?
  • Wie wird die Kopplung an die Lebenserwartung umgesetzt?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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