Russisches Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe gegen deutschen Satiriker Jacques Tilly
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Ein russisches Berufungsgericht bestätigte die 8,5-jährige Haftstrafe gegen den deutschen Satiriker Jacques Tilly, der in Abwesenheit wegen Verbreitung von Falschnachrichten und Verletzung religiöser Gefühle verurteilt wurde.
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Pourquoi c'est important
Der Fall ist Teil einer Reihe von Verurteilungen gegen Kritiker Putins in Russland.
Ein russisches Berufungsgericht hat die Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den deutschen, in Abwesenheit verurteilten Satiriker Jacques Tilly bestätigt. Richter Wladimir Ussow verlas in Moskau die Entscheidung, wonach die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil abgewiesen und das Strafmaß bestätigt sei. Tilly ist von der Entscheidung, ebenso wie von dem ursprünglichen Urteil, nicht unmittelbar betroffen, da er sich nicht in Russland aufhält. Der Satiriker war Anfang April zu einer Geldstrafe und der langjährigen Haft verurteilt worden. Wegen Karnevalswagen, die Tilly gestaltet und auf denen er den russischen Staatschef Wladimir Putin verballhornt hatte, ist er unter anderem wegen der Verbreitung von Falschnachrichten und der Verletzung religiöser Gefühle verurteilt worden. Letzteres fußt auf einer Darstellung des Patriarchen Kyrill, dem Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, auf einem von Tilly 2024 gestalteten Karnevalswagen. Kein Kontakt zwischen Tilly und Verteidigung An dem Moskauer Prozess nahm der Karnevalist nicht teil und hatte nach Angaben von Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina auch keinen Kontakt zur Verteidigung. Dudkina begründete das nun gescheiterte Revisionsverfahren damit, dass während der Ermittlungen kein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit Tillys habe erstellt werden können. In ihrem Plädoyer beim ursprünglichen Prozess hatte die Verteidigerin Freispruch aus Mangel an Beweisen beantragt. »Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen«, sagte Dudkina der Nachrichtenagentur dpa. Dabei beklagte sie, dass es ihr nicht gelungen sei, mit Tilly Kontakt aufzunehmen. Der Anwältin zufolge ist der Fall abgeschlossen – sofern der Bildhauer nicht noch selbst Kontakt aufnehme und darum ersuche, den Prozess vor die nächste Instanz zu bringen. Die Staatsanwaltschaft, die sich mit ihrer Strafforderung weitgehend durchgesetzt hatte, verzichtete auf Rechtsmittel. Tilly will »absurden Schauprozess« nicht durch Berufungsantrag verlängern Der Satiriker stellte seinerseits klar, dass er diese Möglichkeit nicht nutzen wolle: »Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern«, sagte Tilly in Düsseldorf. »Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher.« Der Satiriker hatte mehrfach angegeben, von der russischen Justiz zu keinem Zeitpunkt über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden zu sein. Sowohl das ursprüngliche Gerichtsverfahren als auch der nun abgeschlossene Berufungsprozess wurden in Moskau von Mitarbeitern der Deutschen Botschaft beobachtet. Das Auswärtige Amt hatte das Urteil gegen Tilly Anfang April als »Kriminalisierung von Kunst und Satire« bezeichnet, die Botschaft in Moskau nannte das Verfahren ein »absurdes Schauspiel«.
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