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Urteil im Fall des getöteten Jungen in Niedernhall erwartet
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Die Zeit18/05/2026Crime3 min de lectureGermany

Urteil im Fall des getöteten Jungen in Niedernhall erwartet

L'essentiel

  • Im Prozess um den Tod eines Zwölfjährigen in Niedernhall verkündet das Landgericht Heilbronn heute das Urteil.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes, die Verteidigung spricht von einem Unfall.

Résumé généré par IA

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Im Prozess um den Tod eines zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall will das Landgericht Heilbronn heute das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-jährigen Angeklagten Mord vor - heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Die Ankläger fordern neun Jahre Jugendstrafe für den Heranwachsenden. Die Verteidigung spricht dagegen von einem tragischen Unfall infolge eines Fahrfehlers und fordert lediglich sogenannte «Zuchtmittel».

Der Fall hatte weit über die kleine Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs hinaus Entsetzen ausgelöst. Der Zwölfjährige war am 11. September 2025 nach einem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes von dem Auto des 18-Jährigen überfahren worden und noch am Unfallort gestorben. Blumen, Kerzen und Kuscheltiere erinnerten tagelang an das Kind. Auch bei einem Gedenkgottesdienst gedachten viele Menschen des Jungen.

Beleidigungen und Drohungen

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war dem Geschehen ein Streit zwischen dem 12-Jährigen und einem Freund des Angeklagten vorausgegangen. Der Junge soll diesen nach Kleingeld gefragt haben, anschließend seien Beleidigungen gefallen. Laut Anklage drohte das Kind zudem damit, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen. Der Angeklagte räumte vor Gericht ein: «Mein Auto ist und war mir heilig.»

Die Anklage geht davon aus, dass der 18-Jährige aus Wut und Rache handelte. Als sich der Junge auf einem Fahrrad entfernte, fasste der Angeklagte laut Staatsanwältin einen «niederträchtigen Rache- und Selbstjustizplan». Er habe den Jungen mit seinem Wagen verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift, so die Staatsanwältin zum Prozessauftakt im März. Ein Freund des Zwölfjährigen konnte sich mit einem Tretroller retten und blieb unverletzt.

Angeklagter: «Grausam, auch für mich»

Die Verteidigung spricht von einem Fahrfehler und einem Unfall. Der Angeklagte erklärte über seinen Anwalt, er habe den Parkplatz nach dem Streit lediglich verlassen wollen. «Ich handelte überstürzt, gab zu viel Gas», ließ er erklären. Wegen mangelnder Erfahrung mit seinem neuen Auto sei es zu einem Fahrfehler gekommen. Die Jungen habe er nicht gesehen. «Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren», so der 18-Jährige. «Dass die Begegnung so ausging, ist grausam, auch für mich.»

Die Staatsanwaltschaft war zunächst von Totschlag ausgegangen, verschärfte den Vorwurf im Laufe der Ermittlungen jedoch auf Mord. Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Verhandelt wurde der Fall vor der Großen Jugendkammer. Teile des Prozesses und auch die Plädoyers fanden hinter verschlossenen Türen statt.

Zuchtmittel gefordert

Grund ist das Alter des Angeklagten. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen. Der Gesetzgeber betrachtet sie vielmehr als Heranwachsende.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich einig, dass in dem Fall Jugendstrafrecht angewandt werden soll. Die Verteidigung sieht allerdings keine «schädlichen Neigungen» bei ihrem Mandanten und fordert deshalb, dass sogenannte Zuchtmittel verhängt werden, also etwa bestimmte Auflagen. Das würde bedeuten, dass der 18-Jährige auf freien Fuß kommt und der Haftbefehl aufgehoben wird.

© dpa-infocom, dpa:260518-930-92993/1

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This article was originally published by Die Zeit.

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