
OLG Bamberg: Mobilfunkanbieter dürfen Verträge nicht einseitig kündigen
Das OLG Bamberg hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter keine Klauseln verwenden dürfen, die ihnen erlauben, Verträge mit unbegrenztem Datenvolumen einseitig zu kündigen. Dies benachteiligt Verbraucher unangemessen.

