Polizist verliert Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Dienst wegen AfD-Mandat
Ein Berliner Polizist wurde vom Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren abgewiesen, da sein AfD-Mandat Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeidienst aufkommen lässt. Die Einstellungszusage wurde daraufhin aufgehoben.






