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EU-Kommission wirft Meta Verstoß gegen Digital Services Act vor
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Tagesschau Ausland·29.04.2026·🇩🇪Germany·Politique

EU-Kommission wirft Meta Verstoß gegen Digital Services Act vor

Brüssel wirbt um Änderungen bei der Alterskontrolle - bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen

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Tagesschau Ausland
Yayıncı
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Instagram und Facebook sind offiziell erst ab 13 Jahren erlaubt - trotzdem nutzen viele Kinder die Sozialen Medien früher. Die EU-Kommission sieht die Plattformen in der Verantwortung - und droht mit hohen Geldstrafen.

Konkret wirft die EU-Kommission dem Mutterkonzern Meta vor, Kinder nicht streng genug von seinen Plattformen Instagram und Facebook fernzuhalten. Meta verstoße damit gegen das Gesetz über Digitale Dienste, also den Digital Services Act (DSA), stellte die Brüsseler Kommission vorläufig fest. Sie forderte Änderungen bei der Alterskontrolle.

Einfache Anmeldung mit falschem Geburtsdatum

Meta kann nun zunächst auf die Vorwürfe reagieren. Bestätigt sich die Auffassung der Kommission, drohen dem US-Konzern Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und Zwangsgelder. "Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta weisen darauf hin, dass ihre Dienste nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind", so Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Das Gesetz über Digitale Dienste verpflichte Plattformen zur Durchsetzung ihrer eigenen Regeln.

Bei der Erstellung eines Kontos können Nutzer in der Praxis einfach ein falsches Geburtsdatum angeben und sich so älter machen, als sie sind. Meta prüfe nicht wirksam, wie alt die Nutzer wirklich sind, hieß es in der Erklärung der Kommission.

Kein europaweites Mindestalter

Meta bietet zwar ein Tool, um Nutzer unter 13 Jahren zu melden. Dieses sei aber umständlich zu bedienen. Außerdem gebe es oft keine angemessene Nachverfolgung von gemeldeten Fällen. Laut Kommission nutzen in der EU etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für Soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Konzernen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

EU-App zur Altersverifikation

Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok betreffen. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen teilweise auch ohne Konto nutzen.

This article was originally published by Tagesschau Ausland.

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