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EU-Staaten dürfen gegen Eingebürgerte wegen Scheinehe ermitteln
HABERAI
Die Zeit·9 sa önce·🇩🇪Germany·Law

EU-Staaten dürfen gegen Eingebürgerte wegen Scheinehe ermitteln

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#EuropäischerGerichtshof#EU-Richtlinie#Scheinehe#Staatsbürgerschaft#Betrug#Rechtsmissbrauch#EU-Bürger
D
Die Zeit
Yayıncı
Yazı boyutu

EU-Staaten dürfen im Nachhinein gegen aus Drittstaaten eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt zu ermitteln und entsprechende Konsequenzen zu ziehen, teilte der EuGH mit. Zu möglichen Konsequenzen gehöre auch ein Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als EU-Bürger.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Mitgliedstaaten ermächtigt, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied nun, dass die Vorschriften dieser Richtline »auch auf vergangene Sachverhalte Anwendung finden« – selbst dann, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit eine EU-Staatsbürgerschaft erlangt hat. Zur Begründung hieß es, eine gegenteilige Auslegung würde das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken gefährden, da diese oft erst spät aufgedeckt würden.

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