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EU to establish asylum seeker "Return Hubs" outside Europe
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EU to establish asylum seeker "Return Hubs" outside Europe

New regulations aim to facilitate deportations, but feasibility and human rights concerns remain.

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Die EU will abgelehnte Asylbewerber künftig in Zentren außerhalb Europas bringen. Das soll Abschiebungen erleichtern – ist das aber umsetzbar? Wichtige Fragen und Antworten dazu. Emma Möllenbrock 04.06.2026 - 13:56 Uhr

Flüchtlingsunterkunft in Gießen: Künftig könnten auch Familien in die „Return Hubs“ in Drittstaaten gebracht werden. Foto: Boris Roessler/dpa

Berlin. Die Europäische Union (EU) verschärft ihre Migrationspolitik weiter und hat sich auf neue Regeln für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber geeinigt. Kern der Reform ist die Möglichkeit, Rückkehrzentren, sogenannte „Return Hubs“, in Drittstaaten außerhalb der EU einzurichten. Außerdem wurde eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen. Wie genau könnten die Return Hubs aussehen? In welchen Staaten könnten sie errichtet werden? Und ist das tatsächlich umsetzbar? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Worauf haben sich EU-Staaten und EU-Parlament geeinigt?

Die neue Verordnung schafft erstmals die rechtliche Grundlage für Return Hubs in Drittstaaten außerhalb der EU. Dafür müssen die Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen mit einem Nicht-EU-Staat schließen, in dem solche Return Hubs entstehen sollen. Die neue Verordnung regelt zudem die Zuständigkeiten der beteiligten Staaten sowie die Bedingungen für den Aufenthalt der Betroffenen in den Zentren.

Den Mitgliedstaaten bleibt dabei ein erheblicher Spielraum, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten individuell auszuhandeln. Viele praktische Fragen zur Ausgestaltung der Rückkehrzentren dürften allerdings erst mit dem endgültigen Verordnungstext und den späteren Vereinbarungen mit Drittstaaten geklärt werden.

Was sind „Return Hubs“, und wie sollen sie funktionieren?

Die Return Hubs sollen außerhalb der EU entstehen und Menschen aufnehmen, die kein Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat haben. Dort könnten sie verbleiben, bis ihre Rückführung organisiert ist. Denkbar ist aber auch, dass Betroffene längerfristig in den Zentren untergebracht werden, wenn eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht absehbar ist. Eine zeitliche Obergrenze für den Aufenthalt gibt es nicht.

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Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Regelung: Die Betroffenen müssten künftig keine Verbindung mehr zu dem Drittstaat haben, in dem das Rückkehrzentrum liegt. Bisher konnten Menschen in der Regel nur in ihr Herkunftsland oder in Länder zurückgeführt werden, zu denen sie eine nachweisbare Beziehung hatten.

Welche abgelehnten Asylbewerber könnten in die Return Hubs gebracht werden?

Grundsätzlich können abgelehnte Asylbewerber in ein Rückkehrzentrum gebracht werden, wenn sie kein Aufenthaltsrecht in der EU besitzen und gegen sie eine Rückkehrentscheidung vorliegt. Die Zentren sind insbesondere für Fälle gedacht, in denen eine Abschiebung sonst scheitern würde, etwa weil das Herkunftsland die Betroffenen nicht zurücknimmt.

Der Vereinbarung zufolge können auch Familien mit Kindern in solchen Zentren untergebracht werden – aber nur als letztes Mittel und möglichst für kurze Zeit. Minderjährige Kinder ohne Begleitung sind dagegen von der Regelung ausgenommen.

Warum will die EU Rückkehrzentren außerhalb Europas einrichten?

Die EU erhofft sich von den Rückkehrzentren wirksamere Abschiebungen. Bisher wird nur rund jeder vierte Ausreisepflichtige (27 Prozent) auch abgeschoben. Häufig scheitern Rückführungen etwa daran, dass Herkunftsländer die Betroffenen nicht zurücknehmen oder die Identität der Personen nicht geklärt werden kann. Die Zentren sollen Rückführungen erleichtern.

Der EU-Kommissar für Migration, Magnus Brunner, bezeichnet die Reform als wichtigen Schritt der europäischen Migrationswende: „Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden.“

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Return Hubs erfüllt sein?

Die Zentren dürfen nicht einfach in beliebigen Drittstaaten eingerichtet werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU oder einzelnen Mitgliedstaaten und dem jeweiligen Drittstaat. Diese Staaten müssen internationale Menschenrechtsstandards und Grundsätze des Völkerrechts achten. Außerdem muss das sogenannte „Non-Refoulement-Prinzip“ eingehalten werden. Es verbietet, Menschen in Länder abzuschieben oder weiterzuschicken, in denen ihnen Folter, unmenschliche Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Der Bundesinnenminister hat die jüngste Einigung in Brüssel zu „Return Hubs“ als wichtiges Element der Migrationswende bezeichnet. „Das Paket sorgt für mehr Möglichkeiten des konsequenten Vorgehens an den EU-Außengrenzen“, sagte Dobrindt.

Außerdem muss die betroffene Person vollziehbar ausreisepflichtig sein. Einsprüche gegen eine Rückführung führen künftig nicht mehr automatisch zu einem Aufschub der Abschiebung. Ob diese unter Umständen vorläufig gestoppt wird, sollen im Einzelfall Gerichte entscheiden.

Welche Drittstaaten kommen als Standorte infrage?

Welche Staaten tatsächlich als Standorte ausgewählt werden, ist bislang offen. Gerade die Suche nach geeigneten Partnerländern, die auch die humanitären Standards einhalten, gilt als eine der größten Hürden für das Vorhaben. Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Winfried Kluth, betont, dass derzeit unklar sei, „ob überhaupt solche Vereinbarungen zustande kommen“.

Bundesinnenminister Dobrindt (CSU): Zeigt sich zufrieden mit der neuen EU-Verordnung für Rückkehrzentren. Foto: Britta Pedersen/dpa

Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, Staaten zu finden. Im Gespräch waren zuletzt unter anderem Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erwartet, dass noch in diesem Jahr eine Vereinbarung abgeschlossen werden kann. Die Niederlande haben bereits eine Vereinbarung mit Uganda geschlossen. Italien verfolgt ein ähnliches Vorhaben mit Albanien, das aber bereits dreimal von nationalen Gerichten gestoppt worden ist.

Worauf hat sich die EU noch geeinigt?

Die Rückkehrzentren sind nur ein Teil der Einigung. Künftig soll ein europäischer Rückkehrbescheid die gegenseitige Anerkennung von Abschiebungsentscheidungen innerhalb der EU erleichtern. Zudem werden die Mitwirkungspflichten von Ausreisepflichtigen ausgeweitet. Wer bei seiner Rückführung nicht kooperiert, dem können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Auch die Beschlagnahmung von Reisedokumenten ist möglich. Darüber hinaus werden die Regeln für Abschiebehaft verschärft.

Wie bewertet die Politik die Pläne?

Die Reaktionen auf die Einigung fallen unterschiedlich aus. Die Union begrüßt die neuen Regeln grundsätzlich. Innenminister Dobrindt sprach von einem „Ruck für mehr Ordnung in der EU-Migrationspolitik“. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, erwartet zudem eine abschreckende Wirkung der Return Hubs: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“

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Skeptischere Stimmen kommt dagegen von der SPD und den Grünen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir bezeichnete die Debatte um die Return Hubs als „Phantomdebatte“: „Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor warnte vor einer Politik nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“.

Welche Kritik gibt es an den Return Hubs?

Kritiker bezweifeln, dass die Zentren den gewünschten Effekt erzielen werden. So ist bislang unklar, welche Drittstaaten überhaupt zur Zusammenarbeit bereit wären und wann erste Zentren entstehen könnten. Ferner werden grundlegende humanitäre und rechtliche Bedenken geäußert.

Kluth vom SVR verweist darauf, dass Menschenrechtsstandards und die Genfer Flüchtlingskonvention zwar vertraglich festgeschrieben werden könnten. Offen sei jedoch, ob deren Einhaltung vor Ort wirksam kontrolliert werden könne und Betroffene dort tatsächlich effektiven Rechtsschutz erhielten. Auch sei unklar, ob der erwartete Nutzen die hohen Kosten des Modells rechtfertige. Kluth ist daher der Ansicht, dass die Einigung „jetzt erst mal Symbolpolitik für die öffentliche Debatte und auch für die mögliche Abschreckung ist“.

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This article was originally published by Handelsblatt.

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