Lebenslange Haft für Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
Hızlı Bakış
- Der Angeklagte Taleb A. wurde wegen Mordes in sechs Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Das Landgericht Magdeburg ordnete die Sicherungsverwahrung an.
- Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg forderte sechs Tote und Hunderte Verletzte.
Yapay zekâ özeti
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete für Taleb A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.
A. wurde auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der inzwischen 51 Jahre alte Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge wurden getötet, Hunderte Menschen wurden verletzt. Unmittelbar danach wurde der Mann noch aus dem Auto heraus festgenommen.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war die Tat lange geplant, ernsthafte ideologische Ziele habe der Angeklagte nicht verfolgt. »Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst«, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher im Schlussvortrag. Sein eigentliches Motiv sei im Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation zu sehen, gegen die er vor Gericht unterlag. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten aus Saudi-Arabien eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Er hatte bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter gearbeitet.
»Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht«
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess »keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht« gezeigt zu haben. Der Auftritt des Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Zahlreiche Opfer und Angehörige berichteten während des Prozesses von Todesängsten, von schweren Verletzungen und davon, wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet. Mehr als 200 Betroffene waren als Nebenkläger vertreten. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude errichten lassen.
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