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Rechtsstreit mit der Gema: KI-Musikanbieter Suno darf urheberrechtlich geschützte Melodien nicht nutzen
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Rechtsstreit mit der Gema: KI-Musikanbieter Suno darf urheberrechtlich geschützte Melodien nicht nutzen

Ein Gericht in München hat die Rechte deutscher Musiker im Fall gegen das US-Unternehmen Suno gestärkt.

Hızlı Bakış

  • Das Landgericht München hat entschieden, dass der KI-Musikanbieter Suno urheberrechtlich geschützte Melodien der Gema-Komponisten nicht ohne Lizenz nutzen darf.
  • Suno muss dies unterlassen und Schadensersatz zahlen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Das Landgericht München entschied, dass KI-Anwendungen unlizenzierte Musikstücke nicht nutzen dürfen, was gegen deutsches Urheberrecht verstößt. Dies ist Teil einer Reihe von Verfahren in Europa und den USA zu KI-Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke.

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Wenn KI-Anwendungen unlizenzierte Musikstücke nutzen, verstößt das gegen deutsches Urheberrecht. Das hat das Landgericht München entschieden. In einem Prozess des Rechteverwerters Gema gegen den KI-Musikanbieter Suno entschied das Gericht, dass das US-Unternehmen die Melodien der von der Gema vertretenen Komponisten nicht ungefragt nutzen darf. Suno müsse dies unterlassen und werde zu Schadensersatzahlungen verurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Schwager. Die Schadenshöhe wurde bislang nicht festgestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gema hatte zuvor von einem europaweit wegweisenden Verfahren gesprochen.

Suno gilt als eine führende Plattform für KI-generierte Musik. Das Startup-Unternehmen aus den USA wird von Investoren mit mehr als fünf Milliarden Dollar bewertet. Auf der Internetseite und in der App erhalten Nutzer individuell erzeugte Musikstücke nach persönlichen Wünschen. Trainiert wurde die Anwendung mit dem kostenlosen Musikangebot auf YouTube, darunter Stücke wie »Rasputin« und »Daddy Cool« von Boney M. oder »Forever Young« von Alphaville. Dagegen hatte die Gema geklagt, um Suno zu einem kostenpflichtigen Lizenzvertrag bewegen. Das Unternehmen hatte dies abgelehnt.

Einen ähnlichen Prozess gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI hatte die Gema vor demselben Gericht in erster Instanz bereits gewonnen. Damals ging es nicht um Melodien, sondern um Liedtexte. Auch diese Texte dürfe ChatGPT nicht ohne Lizenz nutzen, hatte die Kammer von Richterin Schwager entschieden. Dagegen hat OpenAI Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.

Inwieweit Dienste mit künstlicher Intelligenz auf urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen dürfen, ist Gegenstand einer Reihe von Verfahren, sowohl in Europa als auch in den USA. Dem Hype um Dienste wie ChatGPT steht bisher keine gesicherte Rechtsprechung entgegen, da die Technik nicht den bisher etablierten Formen der Wiederveröffentlichung von Inhalten entspricht.

Künstlich generierte Musik flutet die Streamingplattformen, meist unbemerkt von Nutzern. Marktführer Spotify treibt die Entwicklung voran.

Bundan Sonra Ne Olabilir?

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  • OpenAI wird seinen Berufungsantrag gegen das Urteil des Landgerichts München vor dem Oberlandesgericht München weiterverfolgen.

    Çok muhtemel · Aylar içinde

Açık Sorular

  • Wie hoch wird der Schadensersatz für Suno sein?
  • Wie wird das Oberlandesgericht München im Fall OpenAI entscheiden?
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil auf andere KI-Musikanbieter?

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