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GeriUnion questions German citizenship law after record naturalizations
Union questions German citizenship law after record naturalizations
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Handelsblatt04.06.2026Siyaset3 dk okumaGermany

Union questions German citizenship law after record naturalizations

Hızlı Bakış

  • Germany's Union party is questioning the current citizenship law following a record number of naturalizations.
  • CDU politician Alexander Throm stated that the law needs re-evaluation, arguing it's easier for Syrian refugees than Ukrainian war refugees to become citizens.

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Berlin. Nach dem erneuten Höchststand bei den Einbürgerungen in Deutschland stellt die Union das geltende Staatsangehörigkeitsrecht infrage. „Unser Einbürgerungsrecht muss auf den Prüfstand“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), dem Handelsblatt. Derzeit sei es „für einen syrischen Schutzberechtigten leichter, eingebürgert zu werden, als für einen ukrainischen Kriegsflüchtling“.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhielten im vergangenen Jahr rund 332.500 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Das waren 14 Prozent mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe. Am häufigsten wurden erneut Menschen aus Syrien eingebürgert, ihre Zahl sank allerdings um 21 Prozent auf 65.600. Dahinter folgten Türkinnen und Türken sowie Russinnen und Russen, deren Zahl jeweils um mehr als 50 Prozent stieg.

Die Statistiker führen den Anstieg bei Türken und Russen auch darauf zurück, dass seit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2024 Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich ist. Nach Zahlen des Mediendienstes Integration lag die Quote der neu Eingebürgerten mit Doppelpass zwischen 85 und 98 Prozent.

SPD-Innenpolitiker Hakan Demir zeigte sich offen für einzelne Verbesserungen. „Wenn die Union die Einbürgerung von Ukrainern erleichtern will, die über die Massenzustrom-Richtlinie im Land sind, bin ich dabei“, sagte er dem Handelsblatt. Einen „Wettlauf nach unten“ werde es mit der SPD aber nicht geben. „Wir halten an den bestehenden Regelungen fest.“

Throm machte die frühere Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen für die Entwicklung verantwortlich. „Die hohen Einbürgerungszahlen sind die Folgen einer Politik der Ampelregierung, mit denen wir nun umgehen müssen“, sagte er. „Wir hatten gute Gründe dafür, die Verkürzung der Fristen und den Doppelpass als Einbürgerungsanreiz kritisch zu sehen.“ Gerade die jetzige Bedrohungslage bestätige diese Kritik einmal mehr.

Die damalige Ampelkoalition hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Die Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft. Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich auch die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

Demir betonte dazu: „Wir sollten uns darüber freuen, dass so viele Menschen die deutsche Sprache sprechen, hier arbeiten und mindestens seit fünf Jahren ihr Zuhause in Deutschland haben.“ Denn das seien die Bedingungen, die zu einer Staatsbürgerschaft führen. „Daran werden wir nichts ändern.“

Throm kritisierte am geltenden Recht, dass insbesondere Ukrainerinnen und Ukrainer im Gegensatz zu anderen Schutzberechtigten nicht direkt aus ihrem Schutzstatus heraus die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten könnten, sondern zunächst ein anderes Aufenthaltsrecht erlangen müssten.

Nach Darstellung des CDU-Politikers seien die Anforderungen für eine reguläre Niederlassungserlaubnis für viele in Deutschland lebende Ausländer teils höher als für die Einbürgerung anerkannter Asylbewerber.

Throm spielt damit auf eine rechtliche Besonderheit im deutschen Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht an. Ukrainer, die als Reaktion auf den russischen Angriff 2022 nach Deutschland geflohen sind, erhalten in der Regel den sogenannten „vorübergehenden Schutz“ nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie. Das ist kein klassischer Asylstatus.

Dieser Schutzstatus berechtigt zwar zum Aufenthalt und zur Arbeit, gilt aber aufenthaltsrechtlich als befristet, etwa bis der Krieg vorbei ist oder die EU-Regelung ausläuft. Deshalb lässt sich auf Grundlage des Status keine Einbürgerung beantragen.

Wer dagegen als Flüchtling nach der Genfer Konvention oder als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde, kann unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden. Diesen Weg können Ukrainer mit temporärem Schutz nicht nehmen.

Für sie gilt vielmehr: Sie müssten zunächst ein reguläres Aufenthaltsrecht erlangen – etwa eine Niederlassungserlaubnis. Deren Voraussetzungen (Sprachkenntnisse, Einkommensnachweise, Aufenthaltsdauer) sind aber für viele in Deutschland lebende Ausländer strenger als die Einbürgerungsvoraussetzungen für anerkannte Asylbewerber. Das ergibt eine Situation, in der Ukrainer mehr Hürden nehmen müssen als andere Schutzberechtigte – obwohl sie de facto dauerhaft hier leben.

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Bu haber ilk olarak şurada yayınlandı: Handelsblatt.

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