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GeriUrteil nach Raubüberfall mit Todesfolge in St. Peter-Ording rechtskräftig
Urteil nach Raubüberfall mit Todesfolge in St. Peter-Ording rechtskräftig
HABER
Die Zeit15.06.2026Crime1 dk okumaGermany

Urteil nach Raubüberfall mit Todesfolge in St. Peter-Ording rechtskräftig

Hızlı Bakış

  • Das Urteil gegen vier Männer wegen schweren Raubes mit Todesfolge in St.
  • Peter-Ording ist rechtskräftig.
  • Der Bundesgerichtshof hat Revisionen von drei Angeklagten verworfen.

Yapay zekâ özeti

Yazı boyutu

Das Urteil um den tödlichen Raubüberfall auf ein älteres Ehepaar in St. Peter-Ording (Kreis Nordfriesland) Anfang 2024 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die von drei Angeklagten eingelegten Revisionen gegen die Entscheidung vom 31. Juli 2025 verworfen, wie ein Sprecher des Landgerichts Flensburg mitteilte. Ein vierter Angeklagter hatte seinen Antrag auf Revision bereits Ende 2025 zurückgezogen.

Das Landgericht hatte die vier Männer wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren verurteilt. Bei dem Überfall am 11. Januar 2024 starb ein 99 Jahre alter Mann. Auf der Anklagebank saßen drei Deutsche und ein Russe im Alter von 36 bis 43 Jahren.

Zwei der Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts an der Haustür der Senioren geklingelt und den 99-Jährigen mit vorgehaltener Schreckschusswaffe ins Haus gedrängt. Dabei stürzte der Mann, zog sich eine Kopfplatzwunde zu und starb an Herzversagen. Die Täter fesselten und schlugen die Ehefrau und erbeuteten schließlich 250 Euro, ein Handy und zwei Goldketten.

Kein Tötungsvorsatz

Die I. Große Strafkammer konnte nach damaligen Angaben des Gerichts nicht feststellen, dass die Angeklagten den für eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags erforderlichen Tötungsvorsatz hatten. Es sei ihnen aber vorzuwerfen, dass sie den Tod des Mannes leichtfertig herbeigeführt hätten.

Die Anwälte von drei Angeklagten hatten demnach Freisprüche für ihre Mandanten gefordert, da ihnen die Tat nicht nachzuweisen sei. Der Verteidiger eines Angeklagten, der sich im Auto aufgehalten haben soll, hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte für die vier Angeklagten lebenslange Haft unter anderem wegen Mordes aus Habgier gefordert.

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Bu haber ilk olarak şurada yayınlandı: Die Zeit.

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