
Gericht untersagt SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker
Das Landgericht Berlin hat der Süddeutschen Zeitung untersagt, über sexuelle Erfahrungen junger Frauen mit Konstantin Wecker zu berichten. Das Gericht sah kein öffentliches Informationsinteresse, obwohl die SZ die Vorwürfe akribisch geprüft hatte. Die SZ kündigte Berufung an.


