
Hausratversicherung zahlt nicht nach Online-Betrug trotz Cyberschutz
Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Bernau entschied, dass eine Hausratversicherung den Schaden eines Online-Betrugs nicht ersetzen muss, selbst mit Cyberschutzbaustein. Die Eingabe von IBAN und Kreditkartendaten in einem Chatraum wurde nicht als versicherter Phishing-Fall gewertet, da diese Daten nicht als vertrauliche Zugangsdaten gelten und die Bestätigung der Zahlung durch die Klägerin erfolgte.
