
GEMA gewinnt Rechtsstreit gegen KI-Unternehmen Suno vor Landgericht München I
Das Landgericht München I hat weitgehend zugunsten der GEMA im Rechtsstreit gegen das US-KI-Unternehmen Suno entschieden. Suno muss die ungenehmigte Vervielfältigung geschützter Musikwerke und deren Nutzung beim KI-Training unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Suno prüft Berufung.















