
Bundesverfassungsgericht kann überhastete Gesetzgebung nicht verhindern
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es kein „Tempolimit“ für die Gesetzgebung gibt, auch wenn Gesetze überhastet verabschiedet werden. Dies stärkt die Regierungskoalition, schützt aber nicht vor schlechten Gesetzen. Die Ampelkoalition stand wegen ihrer beschleunigten Gesetzgebung, wie beim Heizungsgesetz, in der Kritik.



