Schadenersatzklage gegen Stromio: Oberlandesgericht Hamm gibt Verbraucherzentrale Recht
Das OLG Hamm hat der Verbraucherzentrale Hessen im Fall Stromio Recht gegeben. Die fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen mit Preisgarantie war unwirksam. Betroffene können Schadenersatz für Mehrkosten verlangen.














