BGH weist Gewinnanspruch von Kohls Witwe zurück – Verbot weiterer Passagen möglich
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Verkaufserlöse aus dem umstrittenen Enthüllungsbuch hat. Doch das OLG Köln muss erneut über weitere Verbote verhandeln.
نظرة سريعة
- Der BGH wies den Gewinnanspruch von Maike Kohl-Richter gegen Autor Heribert Schwan und dessen Verlag zurück.
- Written statements and life stories are not protected as asset components of personality rights, ruled the court.
- However, the widow may ban further passages from the book that became public during the legal dispute.
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لماذا يهم
Das Buch »Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle« enthält nicht autorisierte Aussagen Kohls über andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter drastische Werturteile über Angela Merkel und Prinzessin Diana. Schwan hatte als Ghostwriter die Memoiren Kohls verfassen sollen, zerstritt sich aber mit ihm vor dem letzten Band.
Im Streit über das umstrittene Enthüllungsbuch »Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle« hat die Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf. Das Buch greife nicht in das Persönlichkeitsrecht des CDU-Politikers (1930–2017) ein, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Alleinerbin des früheren Bundeskanzlers, Maike Kohl-Richter, streitet seit Jahren mit dem Autor und Historiker Heribert Schwan sowie dem Verlag. Unter anderem hatte sie Auskunft über die Gewinne verlangt. »Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt«, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. »Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus.« Anders wäre es, würden Tonbandaufnahmen veröffentlicht.
OLG muss erneut über Verbot weiterer Passagen verhandeln
Der erste Zivilsenat bestätigte aber, dass Kohl-Richter Anspruch auf das Verbot weiterer Passagen aus dem Buch habe. Dabei geht es laut dem BGH um Aspekte, die erst im Zuge des jahrelangen gerichtlichen Streits an die Öffentlichkeit kamen. Hierzu muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verhandeln, der BGH wies den Fall in diesen Punkten zurück. (Az. I ZR 41/24)
Schwan hatte als Ghostwriter mit Kohl dessen Memoiren verfasst. Er nahm dafür lange Schilderungen auf Kassette auf – 630 Stunden. Doch die beiden zerstritten sich vor dem Schreiben des letzten Bandes, der Kohls Abwahl 1998 und die danach auffliegende CDU-Spendenaffäre behandeln sollte. Ohne Absprache mit Altbundeskanzler veröffentlicht
Daraufhin veröffentlichte Schwan 2014 das Buch – ohne Absprache. Er nutzte darin nicht autorisierte Aussagen des Altbundeskanzlers, insbesondere drastische Werturteile über andere Personen des öffentlichen Lebens wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller. Der Altbundeskanzler verklagte Schwan, weil die publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Mit einer Million Euro errang er im Jahr 2017 die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Doch Kohl starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Witwe führte den Rechtsstreit weiter, der schon mehrfach zum BGH führte. Unter anderem ging es dort auch um die Herausgabe der Tonbänder sowie von Abschriften und Kopien, in einem anderen Fall um Unterlassung. Drei BGH-Senate waren zuvor schon mit unterschiedlichen Aspekten befasst.
Im aktuellen Verfahren hatte das OLG Köln mit Blick auf Gewinne Kohl-Richter im Jahr 2024 Auskunftsanspruch gegenüber Schwan zugesprochen, nicht aber gegenüber dem Verlag. Auch verbot es einige Passagen, nahm wiederum andere vom Verbot aus. Das Berufungsurteil umfasst laut dem BGH 450 Seiten.
أسئلة مفتوحة
- Welche weiteren Passagen wird das OLG Köln nun verbieten?
- Wie hoch sind die tatsächlichen Gewinne aus dem Buchverkauf?



