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DGB: 64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohnbetrug in zehn Jahren
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Tagesschau WirtschaftأمسBusiness3 د قراءةGermany

DGB: 64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohnbetrug in zehn Jahren

Umgehung des Mindestlohns hat Arbeitnehmer und Sozialkassen seit 2015 massiv geschädigt, so eine Studie. Arbeitgeber und Zoll widersprechen teilweise.

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  • Die Umgehung des Mindestlohns hat laut DGB binnen zehn Jahren rund 64 Milliarden Euro Schaden in Deutschland angerichtet.
  • Betroffen waren demnach jährlich im Schnitt zwei Millionen Beschäftigte.

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Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde.

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Unbezahlte Stunden, Scheinabzüge, unrealistische Vorgaben: Die Umgehung des Mindestlohns hat nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) binnen zehn Jahren insgesamt rund 64 Milliarden Euro wirtschaftliche Schäden angerichtet. Die Zahlen liegen der Nachrichtenagentur dpa vor.

Allein 35 Milliarden Euro hätten betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getragen, die den Mindestlohn nicht in voller Höhe erhalten hätten. 22 Milliarden Euro entgingen den Sozialkassen, sieben Milliarden Euro Einkommensteuer dem Fiskus. Betrachtet wurde der Zeitraum seit Einführung des Mindestlohns 2015 bis 2024.

Zwei Millionen Menschen mit Einbußen

Laut DGB arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen in der Praxis nicht alle auf den vollen Stundensatz, etwa weil Arbeitszeiten nicht voll bezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde ist eine allgemeine Untergrenze, die eigentlich nur in Ausnahmen unterschritten werden darf, zum Beispiel bei Praktikanten.

Nach den Berechnungen des DGB betrifft das seit Einführung des Mindestlohns durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr. Die Gewerkschafter beziehen sich auf Daten aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel - einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst leiteten die DGB-Experten ab, bei wie vielen Menschen der jeweils gültige Mindestlohn jährlich unterschritten wurde. Im Schnitt fehlten den Berechnungen zufolge 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.

DGB fordert harte Strafen

Der DGB stellt dies in Beziehung zu geplanten Sparmaßnahmen bei den Sozialversicherungen und erhebt den Vorwurf: "Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen." DGB-Vize Stefan Körzell forderte: "Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen. Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt - er muss rigoros verfolgt und hart bestraft werden."

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betont: "Arbeitgeber stehen zum gesetzlichen Mindestlohn." Doch sei bei der Bewertung der Zahlen "Sorgfalt geboten". Befragungsdaten könnten ungenau sein, etwa wenn Arbeitszeiten nicht exakt erfasst werden. "Die Zollprüfungen zeigen: Wo der Mindestlohn nicht gezahlt wird, muss der Staat handeln. Gleichzeitig hat die politisch veranlasste, überproportionale Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 den wirtschaftlichen Druck auf viele Betriebe deutlich verschärft."

6.200 Ermittlungsverfahren im Jahr 2024

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überprüft jährlich Zehntausende Firmen auch auf Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden nach Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 45 Prozent davon entfielen auf Fälle, in denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. In 50 Prozent der Fälle wurden Dokumentationspflichten verletzt, fünf Prozent betrafen andere Verstöße. Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

Der DGB beklagt jedoch, die Kontrollbehörden seien chronisch unterbesetzt. Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Das schrecke nicht ab. Außerdem seien bei der FKS 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt - eine Angabe, die so auch im Bericht der Mindestlohnkommission steht.

Komplexe Fälle für den Zoll

Die Generalzolldirektion in Bonn erklärt auf Nachfrage, die FKS folge dem Grundsatz "Qualität vor Quantität": weniger, aber gezieltere Kontrollen, die letztlich mehr "substanzielle Ermittlungsverfahren" brächten. "Die FKS ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gut aufgestellt und arbeitet erfolgreich", betont die Behörde. Die Bediensteten seien gut geschult, um "komplexe Begehungsweisen" zu erkennen.

Worauf die Kontrolleure laut Zolldirektion stoßen: fehlende oder unrichtige Angaben zu Arbeitszeiten; Arbeitskräfte, die fälschlich als Praktikanten bezeichnet werden; Bereitschafts- oder Rüstzeiten und Leerfahrten, die nicht bezahlt werden; und sogar einvernehmliche Absprachen mit Arbeitgebern zu Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, auf die Arbeitnehmer aus Angst um den Job eingehen.

Wo ist die Lösung?

Die Arbeitgeberverbände sehen es so: "Der beste Weg, die Nichteinhaltung des Mindestlohns einzudämmen, ist eine Mindestlohnpolitik mit Augenmaß und wirtschaftlicher Vernunft." Wer den Mindestlohn von der wirtschaftlichen Realität entkoppelt, gefährde letztlich Beschäftigung.

Der DGB hält dagegen: "Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Lohndumping - aber er ist nicht das Maß aller Dinge. Dauerhaft gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge."

أسئلة مفتوحة

  • Wie viele offene Stellen bei der FKS werden zeitnah besetzt?
  • Welche konkreten Gegenmaßnahmen plant die Politik?

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This article was originally published by Tagesschau Wirtschaft.

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