EU-Gericht bestätigt Regulierung von Apple-Diensten
نظرة سريعة
- Das EU-Gericht hat Klagen von Apple gegen die strengere Regulierung seiner Dienste abgewiesen.
- Die App Stores gelten als Einheit und iOS als Betriebssystem von überragender Bedeutung, was verschärfte Auflagen nach dem Digital Markets Act (DMA) rechtfertigt.
ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي
Frankfurt. Die strengere Regulierung mehrerer Apple-Dienste durch die EU-Kommission ist einem Urteil zufolge rechtens.
Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch entsprechende Klagen des US-Elektronikkonzerns ab.
So seien die unterschiedlichen App Stores für iPhones, iPads, Apple Watches, Apple TV und Mac-Rechner als Einheit zu werten.
„Unabhängig von den jeweiligen Geräten verfolgen alle App Stores denselben Zweck, nämlich die Zusammenführung von Software-Entwicklern und Endnutzern."
Die Richter bestätigten zudem die Einstufung von iOS als Betriebssystem von überragender Bedeutung.
Auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) kann die EU Technologiekonzerne und einzelne Dienste ab einer bestimmten Größe als „Torwächter" einstufen.
Diese müssen verschärfte Auflagen erfüllen und unter anderem ihre Plattformen für Konkurrenten öffnen.
Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.







