EU-Kommission: Meta unterschätzt Risiken für Kinder auf eigenen Plattformen
Formale Feststellung leitet letzte Stufe vor möglichen DSA-Strafen ein – 12 Prozent der Kinder umgehen Alterskontrollen
نظرة سريعة
- Die EU-Kommission hat offiziell festgestellt, dass Meta die Risiken für Kinder auf seinen Plattformen unterschätzt.
- Dies ist der letzte Schritt vor möglichen Strafen unter dem Digital Services Act.
- Die Kommission betont, dass kein EU-Mindestalter für Social Media existiert – Meta habe diese Grenze selbst gesetzt.
ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي
لماذا يهم
Der Digital Services Act (DSA) ist die EU-Plattformregulierung, die seit 2024 in Kraft ist und große Tech-Unternehmen zu mehr Verantwortung für Inhalte und Nutzerschutz verpflichtet. Die EU-Kommission hat bereits mehrere Verfahren gegen große Plattformen eingeleitet.
Es ist der letzte Zwischenschritt, bevor die EU-Kommission mögliche Strafen unter dem Digital Services Act (DSA) verhängt: die offizielle Feststellung, dass Meta die Risiken unterschätzt, die Kindern auf den Plattformen des Anbieters begegnen. Der EU-Kommission ist es dabei wichtig, auf eines hinzuweisen: Im Europarecht gibt es kein festgeschriebenes Mindestalter – die Altersgrenze hat Meta sich selbst gegeben.
Meta kommt Verpflichtungen nicht nach
Daraus aber würde die Verpflichtung erwachsen, dafür zu sorgen, dass Kinder sich dort nicht aufhalten könnten. „Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten keine bloßen schriftlichen Erklärungen sein, sondern die Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer – einschließlich der Kinder“, so die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen. Doch dieser Verpflichtung aus dem Digital Services Act komme Meta nicht ausreichend nach. Es reiche etwa aus, ein falsches Geburtsdatum anzugeben. Rund 12 Prozent der Kinder würden auf den Social-Media-Plattformen des Konzerns als Nutzer unterwegs sein, so die EU-Kommission. Das zeige, dass die Schutzmaßnahmen nicht wirken würden, meinen die Beamten.
Aus Kommissionskreisen hieß es zur heutigen Maßnahme, dass diese nicht als Stellungnahme in Sachen Mindestalter für Social Media interpretiert werden solle. Es gehe hier ausschließlich um die Durchsetzung der Plattformregulierung der EU unter dem Digital Services Act, nicht um das Definieren eines zulässigen Mindestalters.
In zwei von vier vor fast zwei Jahren eingeleiteten Verfahren gegen den Anbieter in Sachen Minderjährigenschutz unter dem DSA ist damit die letzte formale Stufe vor einer Beilegung oder Bußgeldverhängung erreicht. Meta kann nun auf die Befunde der EU-Kommission reagieren und bessere Verfahren vorschlagen, wie der Zugang von Kindern auf die Plattformen wirksam begrenzt werden kann. Die weiteren DSA-Verfahren unter anderem wegen süchtigmachender Designs laufen davon unabhängig parallel weiter.
ما الذي يجب مراقبته
توقعات الذكاء الاصطناعي — احتمالات وليست حقائق
Meta wird innerhalb der nächsten Wochen auf die EU-Befunde reagieren und Verbesserungsvorschläge unterbreiten
مرجح جداً · خلال أسابيع
Weitere DSA-Verfahren gegen Meta wegen süchtigmachender Designs werden parallel fortgesetzt
مرجح جداً · خلال أشهر
أسئلة مفتوحة
- Wie hoch könnten die möglichen Strafen für Meta ausfallen?
- Welche konkreten Maßnahmen wird Meta vorschlagen?
- Wird ein EU-weites Mindestalter für Social Media eingeführt?







