Monopolkommission kritisiert deutsche Energiepolitik scharf
نظرة سريعة
- Die Monopolkommission kritisiert Deutschlands Energiepolitik und die komplexen Stromhilfen für Unternehmen.
- Sie bemängelt, dass diese vor allem große Verbraucher begünstigen und bürokratisch sind, ohne gesamtwirtschaftlich besser zu wirken als allgemeine Entlastungen.
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لماذا يهم
Die Monopolkommission kritisiert die Energiepolitik der Bundesregierung und die bestehenden Stromhilfen für Unternehmen als ineffizient und bürokratisch.
Die Experten der unabhängigen Monopolkommission kritisieren die Energiepolitik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und ihren Vorgängern im Amt. Deutschland habe über Jahre „ein Labyrinth branchenspezifischer Stromhilfen aufgebaut“, heißt es in einer Stellungnahme der Kommission. Das Ergebnis sei ein System, „das kaum noch zu überblicken ist und vor allem große Verbraucher begünstigt, während kleinere Unternehmen oft leer ausgehen“. Sonderregeln wie Strompreiskompensation, Industriestrompreissubventionen, Stromsteuersenkungen und Zuschüsse zu Netzentgelten führen aus Sicht der Experten nicht zum gewünschten Ergebnis. Deshalb empfehlen sie einen anderen Kurs.
Auch Reiche ist bewusst, dass die Maßnahmen der Bundesregierung seit Amtsantritt vor mehr als einem Jahr fast ausschließlich die Symptome eines zu teuren Energiemarktes bekämpft haben. Das hatte sie zuletzt bei ihrem Auftritt auf dem „Tag der Industrie“ Ende Juni in Berlin gesagt.
In Szenariorechnungen vergleichen die Ökonomen Subventionen, wie sie der Bund aktuell vergibt, mit der geforderten Senkung von Steuern und Abgaben für alle. Das Ergebnis: „Subventionen für einzelne Branchen wirken für die Gesamtwirtschaft nicht besser als eine allgemeine Entlastung“, erklärt Duso. Wie die Simulationen zeigen, bleiben Teile der Energiepreishilfen bei den Unternehmen, die sie erhalten, als Gewinn, sie werden also nicht über den Preis weitergegeben an die Kunden. Indirekt profitieren also beispielsweise Autohersteller nur zum Teil davon, dass Aluminiumproduzenten einen verbilligten Strompreis erhalten.
Es gibt aber einen politischen Unterschied zwischen einer Steuersenkung für alle und Subventionen für wenige: Die breite Entlastungswirkung ist für einzelne so gering, „dass sich für sie kaum politischer Organisationsdruck bildet“, schreiben die Forscher. Anders ist es bei Maßnahmen wie dem Industriestrompreis, von dem einzelne Branchen und Unternehmen massiv profitieren. Dieser Effekt ist direkt sichtbar und der politische Druck entsprechend größer. Solche Instrumente würden „politisch attraktiver erscheinen, obwohl sie gesamtwirtschaftlich keinen Mehrwert (…) erbringen“.
Margen energieintensiver Industrie gesunken
Das Argument von Lobbyisten und Politikern für eine gezielte Förderung energieintensiver Branchen lassen die Wettbewerbsexperten durchaus gelten: Die Stromkosten machen dort einen hohen Anteil der Gesamtkosten aus. Allerdings weisen sie darauf hin, dass sich die Bedeutung der Stromkosten zwischen den Branchen stark unterscheidet. Im Durchschnitt beträgt ihr Anteil an den Vorleistungen nur 2,29 Prozent.
In einzelnen Branchen, etwa der Aluminium- oder Zellstoffproduktion, liegt er aber bei mehr als 15 Prozent. Außerdem sind die Margen der energieintensiven Unternehmen laut Gutachten in den vergangenen Jahren stärker gesunken als die der restlichen Industrie. Dennoch führten die branchenspezifischen Hilfen zu Abgrenzungsproblemen und Wettbewerbsverzerrungen.
Und zu mehr Bürokratie. Die Kommission kritisiert deutlich die „stark bürokratische Ausgestaltung des Förderrahmens“ und der Antragsverfahren. Das führt zu hohen Bürokratiekosten für Staat und Unternehmen. So müssen die Industriefirmen für die Strompreiskompensation ein Energiemanagementsystem betreiben, Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen und mindestens 30 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. Für den Industriestrompreis wiederum müssen Unternehmen innerhalb von 48 Monaten mindestens 50 Prozent des erhaltenen Beihilfebetrags in neue und modernisierte Anlagen investieren.
Außerdem wird das Geld oft erst nachträglich ausgezahlt. Wer auf die Mittel angewiesen ist, muss in der Zwischenzeit einen Kredit aufnehmen. Für die Strompreiskompensation hat Reiches Ministerium gerade verkündet, dass die Förderrichtlinie für 2025 nun von der EU-Kommission genehmigt wurde. Anträge können die Unternehmen demnächst bei der Deutschen Emissionshandelsstelle stellen. Die Subvention wird in den Unternehmen also gut ein Jahr später ankommen, nachdem die Kosten entstanden sind. Ob sie die Preise im Voraus bereits gesenkt haben, darf bezweifelt werden.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzcenter von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Daniel Zwick ist Wirtschaftsredakteur in Berlin und berichtet für WELT über Wirtschafts- und Energiepolitik, Digitalisierung und Staatsmodernisierung.
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Die Bundesregierung wird die Energiehilfen überarbeiten müssen.
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