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Umsetzung des neuen Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen zieht sich hin
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Die Weltقبل 8 ساعاتسياسة4 د قراءةGermany

Umsetzung des neuen Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen zieht sich hin

Vier staatliche Berliner Hochschulen haben die Satzung zur Zwangsexmatrikulation trotz gesetzlicher Vorgabe vom Juli 2024 bislang nicht erlassen – Auslöser war der antisemitische Gewaltexzess gegen den jüdischen Studenten Lahav Shapira.

نظرة سريعة

Vier Berliner Hochschulen (UdK, Kunsthochschule Weißensee, Hochschule für Musik Hanns Eisler, Berliner Hochschule für Technik) haben die Satzung zum neuen Ordnungsrecht trotz gesetzlicher Pflicht seit Juli 2024 noch nicht umgesetzt; der CDU-Politiker Timur Husein vermutet politisches Kalkül, insbesondere bei der UdK.

ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي

لماذا يهم

Der antisemitische Gewaltexzess von Mustafa E.-H.A. gegen den jüdischen Studenten Lahav Shapira im Februar 2024 führte zur Wiedereinführung des Ordnungsrechts im Berliner Hochschulgesetz im Juli 2024, das die Zwangsexmatrikulation bei schwerem Fehlverhalten ermöglicht. Seitdem müssen alle Hochschulen eine entsprechende Satzung erlassen.

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Februar 2024: Nach einer Auseinandersetzung wegen antisemitischer Postings in einer WhatsApp-Gruppe trifft der arabischstämmige Lehramtsstudent Mustafa E.-H.A. in Berlin-Mitte auf seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira. Es kommt zum Streit. E.-H.A. prügelt auf Shapira ein, tritt auch dann noch auf ihn ein, als er am Boden liegt. Shapira landet mit Schädelbrüchen im Krankenhaus. Der Täter bekommt an der Freien Universität Hausverbot. Exmatrikuliert wird er aber nicht. Das ist nach dem damaligen Berliner Hochschulrecht nicht möglich: Der entsprechende Paragraf wurde 2021 abgeschafft.

E.-H.A. wurde später zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Sein Gewaltexzess gegen Shapira löste zudem eine breite politische Debatte über Antisemitismus und den Umgang mit Gewalttaten an Berliner Hochschulen aus – und führte im Juli 2024 zur Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Seitdem können Berliner Hochschulen schweres Fehlverhalten von Studenten wieder mit Maßnahmen bis hin zur Zwangsexmatrikulation sanktionieren. Zumindest theoretisch, denn für die Umsetzung braucht es eine eigene Satzung zu diesem sogenannten Ordnungsverfahren.

Sieben staatliche Berliner Hochschulen sowie die Charité haben die gesetzlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Vier Berliner Hochschulen bleiben dies bislang schuldig. Laut Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sind das die Hochschule für Musik Hanns Eisler, die Kunsthochschule Weißensee, die Berliner Hochschule für Technik und die Universität der Künste (UdK).

Auf Nachfrage von WELT gibt die UdK an, der akademische Senat beschäftige sich seit dem Wintersemester 2025/26 mit einem Satzungsentwurf zum Ordnungsrecht. Eine Arbeitskommission arbeite gerade daran. Die Verabschiedung der Satzung sei noch in diesem Jahr zu erwarten. Warum sich der Prozess bereits zwei Jahre hinzieht, beantwortete die Universität jedoch nicht konkret. Sie verweist lediglich auf laufende Beratungen in den Hochschulgremien.

Ähnlich äußert sich auch die Kunsthochschule Weißensee: Es müsse erst eine neue Grundordnung beschlossen werden, um die Satzung zu den Ordnungsmaßnahmen zu erlassen. Man erwarte eine Verabschiedung der entsprechenden Satzung im nächsten Wintersemester. Die Hochschule für Musik Hanns Eisler verweist ebenfalls auf die Notwendigkeit einer neuen Grundordnung und gibt an, man habe die Ordnungssatzung aufgrund dessen zurückgestellt. Die zuständigen Gremien würden sich im kommenden Wintersemester damit beschäftigen. Die Berliner Hochschule für Technik erklärt, dass die Satzung am 16. Juli verabschiedet worden sei und nach Veröffentlichung in Kraft treten werde. Die Verzögerung sei auf hochschulinterne Prozesse zurückzuführen.

Eine Frist zur Umsetzung des Gesetzes zu Ordnungsmaßnahmen in eine geltende Satzung gibt es laut der Senatsverwaltung für Wissenschaft nicht. Nach Einschätzung von Christian von Coelln, Professor für Wissenschaftsrecht in Köln, „hätten die Hochschulen unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes tätig werden müssen“. Die Senatsverwaltung hätte die nötigen Mittel, gegenüber den Hochschulen tätig zu werden – allerdings bedürfe es des politischen Willens, geltendes Recht auch anzuwenden.

Die Wissenschaftsverwaltung des Berliner Senats zeigt sich mit Blick auf die Umsetzung gelassen. Man stehe mit den Hochschulen im regelmäßigen Austausch und gehe davon aus, dass bis Ende des Jahres alle eine Satzung veröffentlicht haben werden.

„Ein nicht tragbarer Zustand“

Der Berliner CDU-Abgeordnete Timur Husein vermutet vor allem im Falle der UdK politisches Kalkül, die Umsetzung hinauszuzögern. Die antisemitischen Kräfte seien an der UdK besonders mächtig und blockierten die Satzung, sagte er der „B.Z.“. Er forderte „klare Kante“, um jüdische Studenten besser zu beschützen. „Im schlimmsten Fall können Studenten, die andere Studenten aus antisemitischen Gründen zusammenschlagen, am nächsten Tag wieder in die gleiche Uni, in die gleiche Fakultät, in die gleiche Mensa, in das gleiche Seminar gehen wie das jüdische Opfer. Das ist ein nicht tragbarer Zustand“, sagt Husein WELT.

Er kritisiert die Senatsverwaltung: Er habe „keine einzige öffentliche, vernehmbare und deutliche Kritik der Wissenschaftssenatorin (Ina Czyborra von der SPD, d. Red.) an die Hochschulen gehört, dass die Satzungen immer noch nicht erlassen wurden“. Er fordert die Senatsverwaltung auf, größeren Druck auf die Hochschulen auszuüben, etwa in Form einer Fristsetzung oder Konsequenzen bei den kommenden Hochschulverträgen.

Die UdK widerspricht diesen Anschuldigungen. Seit dem 7. Oktober 2023 – dem Tag des Hamas-Massakers an rund 1200 Menschen – habe man an der UdK 28 antisemitische Vorfälle registriert. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen habe man Strafanzeige erstattet. Wie viele es davon gab und welcher Art diese waren, dazu könne man keine Angaben machen. Seit 2024 verfüge die UdK darüber hinaus über eine Prozessbeauftragte für Antisemitismus-Prävention. Zusätzlich werde bald eine „Referent*in für Antisemitismusfragen“ eingestellt und man arbeite neuerdings auch mit dem jüdischen Künstlerkollektiv „Institut für Neue Soziale Plastik“ zusammen.

An der UdK kam es im Nachgang des Angriffs der Hamas-Terroristen zu Anti-Israel-Demonstrationen, die von jüdischen Verbänden als antisemitisch kritisiert wurden. Unter anderem bemalten sich im November 2023 die Studenten bei einer Protestaktion die Hände rot – ein Symbol, welches viele an den Lynchmord an zwei israelischen Reservisten in Ramallah im Jahr 2000 erinnert. Der palästinensische Täter streckte damals seine blutüberströmten Hände triumphierend aus dem Fenster. Diese als „Performance“ titulierte Aktion rief auch an der UdK intern Kritik hervor.

ما الذي يجب مراقبته

توقعات الذكاء الاصطناعي — احتمالات وليست حقائق

  • Der Berliner Senat wird möglicherweise Fristen setzen oder Konsequenzen in den kommenden Hochschulverträgen androhen, um die Umsetzung der Satzungen zu erzwingen.

    مرجح · خلال أسابيع

  • Die Universität der Künste (UdK) veröffentlicht die Satzung zum Ordnungsrecht voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2024, sondern im Wintersemester 2025/26.

    مرجح جداً · خلال أشهر

  • Die politische Debatte um Antisemitismus und den Schutz jüdischer Studenten an Berliner Hochschulen wird weiter an Intensität gewinnen, insbesondere wenn die Umsetzung weiter verzögert wird.

    مرجح · خلال أسابيع

أسئلة مفتوحة

  • Warum verzögert sich die Satzungserlassung der UdK konkret trotz zwei Jahren Beratungen?
  • Wie viele der 28 antisemitischen Vorfälle an der UdK waren strafrechtlich relevant?
  • Welche konkreten Konsequenzen plant der Senat bei weiterer Verzögerung?
  • Ob die Berliner Hochschule für Technik die Satzung tatsächlich noch im Jahr 2024 veröffentlichen wird?

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This article was originally published by Die Welt.

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