Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf befürwortet Legalisierung von Leihmutterschaft
نظرة سريعة
- Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf befürwortet die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellenspende in Deutschland.
- Sie argumentiert mit dem Recht kinderloser Paare und der Selbstbestimmung von Frauen, während sie Schutzbedürfnisse von Leihmüttern und Kindern als nicht ausreichend für ein Verbot ansieht.
- CDU-Politiker Armin Laschet kritisierte ihre Haltung.
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In Deutschland wird eine Debatte über die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellenspende geführt. Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Wahl zur Verfassungsrichterin an ethischen Bedenken scheiterte, befürwortet die Legalisierung.
Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht begrüßt die Debatte um die Legalisierung der sogenannten Leihmutterschaften in Deutschland. „Insofern finde ich das prima, was für eine Debatte hier gerade in Deutschland entstanden ist über das Thema Leihmutterschaft und Eizellenspende“, sagte Brosius-Gersdorf im Nachrichtensender WELT TV.
Brosius-Gersdorf wirbt für eine Legalisierung der bisher in der Bundesrepublik verbotenen Leihmutterschaft und begründet das mit einem Recht kinderloser Paare auf Kinder. „Das greift ein in die Freiheit der Menschen, der Paare, die aus sozialen oder medizinischen Gründen auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen“, sagte sie weiter.
Der Staat brauche Gründe, um Leihmüttern und Paaren die Praxis zu verbieten, führte sie aus. Diese sehe sie nicht. Der Schutz der Leihmütter vor Ausbeutung sei kein Argument, wenn eine Frau sich aus eigenem Antrieb für die Austragung eines fremden Kindes entscheide. „Wenn der Staat das macht, dann bevormundet er Frauen“, sagte Brosius-Gersdorf.
Auch ein Schutzbedürfnis der auf diese Art gezeugten Kinder könne sie nicht erkennen. „Die Studien, die mir bekannt sind, die die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin umfassend ausgewertet hat, die sagen, dass sich Leihmütterkinder ganz normal entwickeln – körperlich, geistig, seelisch, sozial“, sagte Brosius-Gersdorf. In der von der Ampel-Regierung eingesetzten Kommission hatten sich Wissenschaftler mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, der Eizellenspende und der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft befasst.
Gegen eine mögliche wirtschaftliche Ausbeutung von Leihmüttern müsse der Staat Vorkehrungen treffen, sagte die Juristin. Aber: „Wenn eine Frau über die Risiken und die Belastungen informiert ist, wenn sie das frei von Druck und Zwang macht, wenn es eine selbstbestimmte, autonome Entscheidung ist, dann hat der Staat sie zu respektieren“, sagte Brosius-Gersdorf.
Brosius-Gersdorf unterstellt Laschet emotionale Argumente
Ähnlich hatte sich die Juristin zuvor in der „Zeit“ geäußert – und war damit unter Unionspolitikern auf Unverständnis gestoßen. „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht“, schrieb CDU-Politiker Armin Laschet. Die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin scheiterte im vergangenen Jahr an ethischen Bedenken aus der Unionsfraktion.
Brosius-Gersdorf reagierte bei WELT TV auf die Äußerung. „Mein Stil ist es nicht“, sagt die Juristin. „Ich bin Juristin, ich beschäftige mich mit rechtlichen Argumenten. Und ich würde dringend dazu auffordern, dass wir diese Debatte sachlich-juristisch führen, dass wir eine breite gesellschaftliche, politische Debatte anstoßen. So emotionale Wortbeiträge, finde ich, bringen uns da jetzt nicht so ganz groß weiter.“
أسئلة مفتوحة
- Wie wird sich die politische Debatte entwickeln?
- Werden neue Gesetze zur Leihmutterschaft erlassen?
- Wie werden die ethischen Bedenken adressiert?




