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سياسة·6 sa önceملخص الذكاء الاصطناعي
EuGH soll Streit über Flatrate-Nutzer entscheiden
Das OVG Münster stoppt die Bundesnetzagentur im Streit um Flatrate-Nutzer. Ein Anbieter darf Kunden mit hohem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen nicht nachrangig behandeln. Der EuGH soll nun über die Vereinbarkeit mit europäischem Recht entscheiden.
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Spiegel Wirtschaft