
EU-Parlament beschließt Reform des Sozialversicherungsrechts
Das EU-Parlament hat eine Reform des Sozialversicherungsrechts beschlossen. Wer Arbeitslosengeld bezieht und im Ausland Arbeit sucht, kann die Leistung sechs Monate weiterbeziehen. Grenzgänger erhalten künftig Leistungen vom Staat, in dem sie zuletzt gearbeitet haben.








