
Freizeitfahrzeuge: Trikes, Quads und Co. mit dem Autoführerschein fahren
Viele Freizeitfahrzeuge wie Trikes, Quads oder Kleinstwagen sind mit dem Autoführerschein (Klasse B) legal fahrbar. Die genauen Regelungen hängen vom Alter des Führerscheins, der Leistung und der Zulassung des Fahrzeugs ab. Sicherheitstrainings werden empfohlen.













