
Umzug und Internetvertrag: Rechte von Verbrauchern bei Anbieterwechsel
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert, dass Internetanbieter bei Umzug alte Verträge fortführen müssen. Kunden sollen sich keine Neuverträge aufdrängen lassen. Bei Nichtlieferbarkeit am neuen Wohnort besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.



