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Befristete Arbeitsverträge: Kündigung nicht immer einfach
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Handelsblattvor 3 StundenLaw1 Min. LesezeitGermany

Befristete Arbeitsverträge: Kündigung nicht immer einfach

Auf einen Blick

  • Befristete Arbeitsverträge erschweren die ordentliche Kündigung, da diese im Vertrag ausgeschlossen sein kann.
  • Gemäß §15 TzBFG enden solche Verhältnisse meist zum vereinbarten Datum.
  • Eine frühzeitige Kündigung ist nur bei vertraglicher Zulassung oder durch einen Aufhebungsvertrag möglich.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBFG) regelt befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland, die im Regelfall zum vereinbarten Enddatum oder Zweckende auslaufen.

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Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind. Eine ordentliche Kündigung kann bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Vertrag ausgeschlossen sein.

Wenn es ums Kündigen geht, denken viele Arbeitnehmer vielleicht, dass das ganz einfach sei. Doch gerade bei befristeten Verträgen kann die Kündigung sich schwieriger darstellen als erwartet – denn der Arbeitsvertrag kann das einschränken.

Der Paragraf 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBFG) sieht vor, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis im Regelfall endet, wenn das vereinbarte Enddatum erreicht oder der vereinbarte Zweck erfüllt ist. Eine ordentliche Kündigung ist somit auch erst einmal nicht vorgesehen.

„Frühzeitig gekündigt werden darf nur, wenn der Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit zulässt“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das gilt sowohl für eine Kündigung seitens des Angestellten, als auch vonseiten des Unternehmens.

Selbst wenn der Vertrag keine ordentlichen Kündigungen erlaubt, müssen Arbeitnehmer nicht unbedingt das Ende des Arbeitsverhältnisses abwarten. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden, so die Fachanwältin. Einseitig kann die Entscheidung nicht getroffen werden.

Von der Regelung ist die außerordentliche Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen aber nicht betroffen. Für sie müssen aber strenge Voraussetzungen erfüllt sein. So kann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn sie aus einem verhaltens-, personen- oder betrieblichen Grund geschieht.

Offene Fragen

  • Welche konkreten "wichtigen Gründe" rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung?
  • Welche Nachteile können Arbeitnehmern durch einen Aufhebungsvertrag entstehen?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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