Berlins Generalstaatsanwältin Koppers zweifelt am Legalitätsprinzip
Auf einen Blick
- Die scheidende Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers stellt das Legalitätsprinzip in Frage und fordert mehr Flexibilität bei der Strafverfolgung angesichts von Ressourcenmangel.
- Die CDU kritisiert dies scharf und betont die Gleichwertigkeit aller Straftaten.
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Warum es wichtig ist
Die scheidende Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zweifelt am Legalitätsprinzip, das eine Verfolgung jedes Anfangsverdachts vorschreibt. Sie begründet dies mit Personal- und Ressourcenmangel im Justizwesen.
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Berlins scheidende Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat in einem Interview mit dem RBB das sogenannte Legalitätsprinzip angezweifelt, wonach jedem Anfangsverdacht einer Straftat nachgegangen werden muss. Hintergrund sind Diskussionen um Personal- und Ressourcenmangel im Justizwesen.
Koppers verwies im Gespräch mit dem Sender auf andere europäische Länder: „Sie können Ressourcen einfach besser steuern, wenn sie nicht von Gesetzes wegen gehalten sind, jede noch so belanglose Straftat gleichermaßen zu verfolgen wie Schwerkriminalität.“ Sie sei überzeugt, dass durch ein Ende des Legalitätsprinzips mehr Flexibilität gewonnen werden könnte – „und wir uns in dieser Stadt um die Phänomene mehr kümmern könnten, die tatsächlich auf den Nägeln brennen“.
„Das ist wirklich sehr schwer zu stemmen“
Nach Angaben des Deutschen Richterbundes fehlen in Deutschland 2000 Strafverfolger. „In fast allen Bundesländern müssen drei Ermittler die Arbeit für vier tun, sodass Strafverfahren immer länger dauern und kleinere Fälle immer öfter vorzeitig eingestellt werden“, hatte der Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn der „Bild am Sonntag“ im Mai erklärt.
Auch Koppers hatte in ihrer Zeit als Generalstaatsanwältin über fehlendes Personal und eine hohe Arbeitsbelastung in der Justiz geklagt. Hier habe sich die Situation mittlerweile gebessert, sagte sie nun. Der Fokus der aktuellen Berliner Regierung liege stark auf der Sicherheit in der Stadt. Davon hätten auch die Strafverfolgungsbehörden profitiert, so Koppers. „Wir haben Stellenzuwachs vor allem im Staatsanwaltsdienst bekommen.“
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Dennoch seien die Aufgaben nicht weniger geworden: „Deshalb wächst auch der Bedarf, wenn man denn wie aktuell noch am Legalitätsprinzip festhält und alle Straftaten gleichermaßen verfolgt sehen will. Das ist wirklich sehr schwer zu stemmen.“
Dregger: „Es gibt keine belanglosen Straftaten“
Kritik an den Aussagen von Koppers kommt von der CDU. Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte gegenüber WELT TV: „Es gibt keine belanglosen Straftaten, denn der Gesetzgeber hat ja deswegen entschieden, etwas unter Strafe zu stellen, weil es nicht belanglos ist.“ Deswegen müsse der Anspruch des Staates auf Strafverfolgung aufrechterhalten werden. „Alles andere wäre eine Kapitulation und die kann ein Rechtsstaat nicht wollen“, so Dregger.
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Generalstaatsanwältin Margarete Koppers wird zum 1. Dezember von Claudia Gorf abgelöst. Koppers scheidet laut Berliner Justizverwaltung „regelgerecht“ nach ihrem 65. Geburtstag aus. Die Juristin hatte unter dem Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt als erste Frau die Leitung der Behörde übernommen. Sie wechselte zum 1. März 2018 von der Berliner Polizei, wo sie Vizepräsidentin war, in die Justiz. jho mit dpa
Offene Fragen
- Wie würde eine Abschaffung des Legalitätsprinzips konkret aussehen?
- Welche alternativen Modelle zur Strafverfolgung gäbe es?
- Wie würde die Öffentlichkeit auf eine selektive Strafverfolgung reagieren?





