BGH bestätigt: Uber-Mietwagen müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück
Auf einen Blick
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt.
- Nach jeder Fahrt müssen diese zum Betriebssitz zurückkehren, was laut BGH nicht gegen nationales oder EU-Recht verstößt.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach Fahrten entschieden. Diese Regelung, die aus dem Personenbeförderungsgesetz stammt, besagt, dass Mietwagen nach jeder Beförderung zum Betriebssitz zurückkehren müssen, ähnlich wie Taxis.
Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.
Revision hat keinen Erfolg
Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann. Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Fahrdienst-Anbieter werden versuchen, die gestiegenen Kosten durch Effizienzsteigerungen oder Preisanpassungen auszugleichen.
Wahrscheinlich · Kurzfristig
Es könnte zu weiteren Klagen oder regulatorischen Anpassungen kommen, um die Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxis und Fahrdiensten zu harmonisieren.
Möglich · Mittelfristig
Offene Fragen
- Wie werden die erhöhten Betriebskosten für Fahrdienst-Anbieter kompensiert?
- Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die Preise für Endkunden?
- Gibt es Bestrebungen, die Regelung auf EU-Ebene anzupassen?



