Bund und Länder einigen sich auf historische Finanzreform
Auf einen Blick
- Bund und Länder haben sich auf eine historische Finanzreform geeinigt, die ab dem 1.
- September gelten soll.
- Die Neuregelung sieht vor, dass der Bund 80 Prozent der Mehrkosten bei neuen Leistungsgesetzen übernimmt, wenn diese 200 Millionen Euro übersteigen, um die Sozialausgaben der Kommunen zu dämpfen.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wurde seit Monaten diskutiert, um die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen zu dämpfen.
Berlin. Bund und Länder haben sich auf eine historische Finanzreform geeinigt. Das teilte Niedersachsens Regierungschef Olaf Lies (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwochabend mit.
Mit der Neuregelung sollen vor allem die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten. „Wir bringen unser Land voran“, sagte Merz im Anschluss an die Sitzung.
Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird seit Monaten diskutiert. Die nun getroffene Einigung folgt der Regel: „Wer bestellt, bezahlt.“ Bisher entstehen vor allem den Kommunen Mehrkosten durch Gesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Geplant ist nun ein neuer Mechanismus. Dieser soll bei neuen Leistungsgesetzen oder bei Änderungen solcher Gesetze greifen. Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Die neue Finanzreform wird ab dem 1. September in Kraft treten.
Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten
Offene Fragen
- Wie genau wird der neue Mechanismus implementiert?
- Welche konkreten Gesetze sind von der Neuregelung betroffen?




